Antrag - 20/SVV/0023

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradsstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Stre und August-Bebel-Stre aufzuzeigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Um die von Fahrrädern stark befahrene Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße sicherer für Radfahrer*innen zu machen, soll diese in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Damit haben die diese dort Vorrang. Fahrradstraßen sind zwar generell für Kraftfahrzeuge gesperrt. Allerdings sollten - wie es häufig gehandhabt wird - durch ein Zusatzschild, etwa für Anlieger und den ÖPNV Ausnahmen geschaffen werden, um die Zufahrt zu den angrenzenden Wohngebieten nicht zu beeinträchtigen. In der vielbefahrenen Stahnsdorfer Straße ssen Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten - im Zweifel mehr. Gerade in Berufsverkehrszeiten ist dort oft kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation glich, was ein Überholen von Radfahrern*innen eigentlich unmöglich macht. Trotzdem kommt es regelmäßig zu gefährlichen Überholmanövern, da diese Regel von vielen Autofahrern nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund ist die Straßenverkehrsordnung nicht ohne Grund zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:

 

"Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußngern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."

 

Um das Ziel zu erreichen, in diesem Bereich den Radverkehr sicherer zu machen und Autofahrer*innen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und Vorsicht gegeber dem Radverkehr anzuhalten, ist die Umwandlung in eine Fahrradstraße auch als Präventivmaßnahme zu verstehen.

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Anlagen

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