Beschlussvorlage - 20/SVV/0406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2020.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-          den Festsetzungen

a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan

b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit

c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2020 Kreditaufnahmen i. H. v. 28.045.100 Euro (Vorjahr: 32.707.455 ) vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 49.041.000 Euro (Vorjahr: 39.427.000 ) erforderlich. Gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Die Eckdaten und Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2020 sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) ausführlich dargestellt.

 

Im Zentrum der Tätigkeit des KIS steht neben der Bewirtschaftung der Liegenschaften des KIS und des Finanzvermögens der LHP die Umsetzung des anspruchsvollen Investitionsplans.

 

Der Wirtschaftsplan des KIS sieht Investitionen in den Jahren 2020 bis 2023 i. H. v. ca. 308,2 Mio. € vor. Der überwiegende Teil der Investitionen (198,2 Mio. €) betrifft die Potsdamer Bildungsinfrastruktur. Die Mittel werden vor allem für den Neubau und die Erweiterung von Schulkapazitäten sowie für Kitas verwendet. Gleichzeitig ist vorgesehen im Rahmen des Schulsportstätten­investitionsprogramms ca. 55,0 Mio. €r die Verbesserung des baulichen Zustands der Turnhallen und Außensportanlagen aufzuwenden.

 

Ein neuer Schwerpunkt bildet der zügige Ausbau der Datennetze in den Schulen im Rahmen des DigitalPakts Schulen des Bundes und der Länder. Im Rahmen des Förderprogramms hat der KIS bis 2023 Investitionen i. H. v. ca. 4,1 Mio. € allein für die Verbesserung der Datennetze an den Schulen geplant und leistet damit wichtige infrastrukturelle Voraussetzungen zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der Landeshauptstadt zur Digitalisierung an den Schulen.

 

Der Investitionsplan 2020 entspricht im Wesentlichen der Mittelfristplanung der Vorjahre. Soweit erforderlich wurden hierbei bisherige Planansätze zeitlich und wertmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der bisher geplanten Projekte. Neu in den Wirtschaftsplan wurden solche Projekte aufgenommen:

 

-          Grundschule im Kirchsteigfeld (Erweiterungsbau ab 2020)

-          Preußenhalle Groß-Glienicke (Sanierung ab 2020)

-          Digitalpakt Schulen (Strukturierte Datennetze ab 2020)

-          Jugendtreff Ribbeckeck (Sanierung ab 2022)

-          Feuerwehr Sacrow (Neubau Gerätehaus ab 2020)

-          Schul- und Sportstandort ehem. Kulturbodendeponie (Ankauf Grundstück 2021)

-          Feuerwehr Eiche (Neubau Gerätehaus ab 2022)

-          Stadtarchiv und zentrales Depot (Neubau 2023)

-          Sportplatz Rudolf-Breitscheid-Str. (Sportfunktionsgebäude ab 2023)

-          Fun-Sporthalle (Neubau ab 2023)

-          Feuerwache Nord (Planungsbeginn ab 2023)

-          Kita Haus Sonnenschein, Ulrich-Steinauer-Str. 3 (Ersatzbau, Planungsbeginn Neubau ab 2023)

 

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Modernisierung und Erweiterung der Verwaltungsgebäude der Landeshauptstadt Potsdam. Die bisher im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätze zur Sanierung des Rathauses mit Städtebaufördermitteln und Zuschüssen der Landeshauptstadt sowie r Neugestaltung des Verwaltungscampus in der Friedrich-Ebert-Str. / Hegelallee wurden im bisherigen Umfang fortgeschrieben. Im Verlaufe des Jahres 2020 sollen die Weichen für eine langfristige Neugestaltung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur der LHP gestellt werden. Um den dringenden kurzfristigen Bedarf an Verwaltungs­arbeitsplätzen zu decken sieht der Wirtschaftsplan die Aufwendungen für die bekannten externen Anmietungen sowie brandschutztechnische Verbesserungen der Häuser 1 und 2 auf dem Verwaltungscampus vor.

 

Zur Umsetzung des geplanten Investitionsvolumens sind für das Wirtschaftsjahr 2020 Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich durchgeleiteter Fördermittel, i. H. v. 23.8 Mio. €, Eigenmittel des KIS i. H. v. 1,9 Mio. € und Kreditmittel i. H. v. 28,0 Mio. € vor. Die Kreditmittel stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales.

 

Anlage

Entwurf des Wirtschaftsplans des KIS 2020


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2020

2021

2022

2023

867.775

801.836

789.237

741.433

 


 

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Anlagen

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