Antrag - 20/SVV/0252
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung für 2020 neu berechnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU, Stadtverordneter Menzel, BVB - Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2020
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20.05.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.03.2020
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22.04.2020
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13.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Zeitraum 2020 die Gebührensatzungen für die Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung unter Berücksichtigung des Urteilstenors VG 8 K 6/14 neu aufzustellen.
Quersubventionen, Kosten der Rekommunalisierung und sachfremde Ausgaben für Sponsoring und Stadtwerkefest sind dabei gegenüber den jetzigen Satzungen heraus zu rechnen. Ebenso sind die Gewinne der Vorjahre (2018 und ggf. Vorjahre) unter Beachtung des Urteilstenors zu verrechnen.
Der Stadtverordnetenversammlung sind die Gebührensatzungen für beide Leistungen bis zum Mai vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in dem Verfahren VG 8 K 6/14 für Recht erkannt, dass die Gebührenbescheide des Beklagten vom 2011-1013 aufgehoben werden. Der Oberbürgermeister hat wohl eine Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, jedoch sollte, für den Fall dass die Landeshauptstadt Potsdam auch vor diesem Gericht nicht erfolgreich sein sollte, Vorsorge getroffen werden. Die Erstellung neuer Satzungen im Sinne des Urteilstenors erscheint im Sinne einer angestrebten Bürgerfreundlichkeit geboten.
Dies ist im Sinne eines verantwortlichen Risikomanagements erforderlich und erscheint auch im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen sinnhaft.