Antrag - 20/SVV/0380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hebesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.04.2014, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hebesatz-Satzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.02.2015, wird in § 1 (Hebesätze) wie folgt ergänzt:

 

Abweichend von Punkt 2. (Gewerbesteuer) gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 350 v. H.“

 

§ 2 In-Kraft-Treten wird wie folgt geändert: „Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Potsdams Unternehmen erhalten auf diese Weise wichtige Planungssicherheit für den Investitionszeitraum 2021, der angesichts der Folgen der Corona-Krise weiterhin angespannt bleibt.

Die Entlastung trägt zu einer Erhöhung der Wirtschaftsleistung bei, so dass der erwünschte Erholungseffekt der Potsdamer Unternehmen gestärkt werden kann. Die Landeshauptstadt Potsdam leistet auf diese Weise als Kommune (neben den Maßnahmen von Bund und Land) einen konkreten wirtschaftlichen Unterstützungsbeitrag für die heimische, lokale Wirtschaft, zur Verminderung der wirtschaftlichen Folgeschäden auf dem weiteren Weg zur Überwindung der Krise.

 

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