Antrag - 20/SVV/0438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Barrierefreiheit auch an Schulen mit Denkmalschutz realisiert werden kann. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im September zu berichten.

 

 


 

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Erläuterung

Begründung

 

Inklusion kann u. a. nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Dazu zählen nicht nur besondere Anforderungen zur Öffnung von Türen oder breitere Zugänge zu den Sanitäranlagen, sondern die grundsätzliche Möglichkeit zum Eintritt in das Gebäude. Besonders an Schulen, deren Gestaltung in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz steht, führt das regelmäßig zu Diskussionen. Am Ende bleibt es beim Status quo und der Ausgrenzung von Schüler*innen mit Handicap in der Mobilität. Besonders an Orten, in denen Toleranz und Miteinander gelehrt wird, ist das schwer hinnehmbar. Insbesondere aber, nachdem die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten als Bewahrer der Historie angekündigt hat, ihre Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen. Wenn es dort denkbar ist, sollte es auch an unseren Schulen realisierbar sein.

 


 


 

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