Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat ge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdamge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert den Landtag Brandenburg auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127-135 BauGB) unter Anwendung der durch Art. 125a Abs. 1 GG gegebenen Möglichkeit durch Landesrecht zu ersetzen. In der sodann zu schaffenden landesgesetzlichen Bestimmung soll geregelt werden, dass Beiträge für die erstmalige Herstellung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erhoben werden.

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Erläuterung


Begründung:

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge durch Beschluss des Landtages am 13.06.2019 hat zu einer spürbar gerechteren Lastenverteilung im Bereich der Kommunalabgaben geführt. Die neue Gesetzesregelung fußte auf der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, die auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stieß. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung, einschließlich der Mieter, befürwortete die Abschaffung.

 

Diese Diskussion zeigte, dass ein Bewusstsein dafür besteht, dass Anlagen des Allgemeinwohls nicht durch einige wenige Anlieger zu bezahlen sein sollten. Die mitunter entstehenden finanziellen Härten bis hin zum Verkauf des eigenen Hauses aufgrund nicht mehr gegebener Möglichkeit der Gewährung eines Kredits waren weder politisch noch rechtlich zu rechtfertigen. Die Entlastung der Anlieger schafft dabei auch sozialen Frieden innerhalb der Gemeinde und senkt verwaltungsrechtliche Streitigkeiten aufgrund der Abrechnungsmodalitäten deutlich.

 

Diese Grundsatzüberlegungen gelten auch für Erschließungsbeiträge, also Beiträge, die für die erstmalige Herstellung erhoben werden. Auch in diesen Fällen handelt es sich um Anlagen, die durch jedermann genutzt werden und somit Güter der Allgemeinheit sind. Die Herstellung von Straßen ist eine der grundlegendsten Maßnahmen staatlicher bzw. kommunaler Daseinsvorsorge. Dennoch zahlen die Anlieger in den Brandenburger Gemeinden einen Eigenanteil von bis zu 90 %, wobei oft der Höchstwert veranlagt wird.

 

Im Ortsteil  Groß Glienicke sind eine Vielzahl von unbefestigten Straßen vorhanden, die bei einem Ausbau nach heutiger Gesetzeslage, Erschließungsbeiträge für die Anwohner zur Folge hätten.

 

Art. 125a Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG bestimmt, dass das Recht der Erschließungsbeiträge (nur) solange bundesrechtlich geregelt bleibt, bis es nicht durch Landesrecht ersetzt wird. Hiernach hat der Landtag Brandenburg es in der Hand, ein eigenes Landesgesetz zum Erschließungsbeitragsrecht zu verabschieden. So haben etwa Baden-Württemberg und Bayern hiervon schon Gebrauch gemacht.

 

Die neu zu schaffende Brandenburger Regelung soll beinhalten, dass Erschließungsbeiträge für Straßen, Wege und Plätze so wie Straßenbaubeiträge auch nicht mehr erhoben werden.

 

Der Einwand, wonach Eigentum verpflichte, verfängt angesichts des Umstandes, dass die Anlieger nicht Eigentümer der Straße sind, nicht. Vielmehr werden durch eine Beitragsfreiheit Verwaltungskosten gespart, die somit der Baumaßnahme an sich zugutekommen können. Schließlich wird durch einen für das Land vertretbaren fiskalischen Aufwand Beitragsgerechtigkeit und soziale Ruhe geschaffen. Die finanziellen Sorgen der oftmals älteren Bürger oder von Familien müssen überwunden werden. Der erzwungene Verkauf von Grundstücken oder die Eintragung von Grundschulden o. ä. ist kein politisch vertretbarer Weg.

 

Durch die Umlegung der Kosten auf die Allgemeinheit entsteht ein gesteigerter Druck zur Findung kostengünstiger Alternativen, wie es derzeit gerade nicht der Fall ist. Dies wiederum kommt allen zugute.

 

Daher ist es sozial, politisch und fiskalisch zeitgemäß, auch die Abschaffung der Erschließungsbeiträge auf den Weg zu bringen und die Anlieger durch Übernahme der Eigenanteile durch das Land zu entlasten. Dies stellt auch eine signifikante Erleichterung für die Gemeinden dar.

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