Beschlussvorlage - 20/SVV/0357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 "Schiffbauergasse" ist nach § 3 Abs. 2 BauGB   öffentlich auszulegen. (s. Anlage 3)

 

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Erläuterung

Begründung:

 

siehe Anlage 2

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Schiffbauergasse".

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Anlagen

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