Beschlussvorlage - 20/SVV/0798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Herrn Wolfram Mey als Mitglied des Naturschutzbeirats der Amtsperiode von 2020 bis 2024 gemäß § 35 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) i.V. mit § 1 Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) abzuberufen.

 

Eine Nachbesetzung ist nicht erforderlich, da ausreichend Stellvertreter berufen worden sind. 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der 10. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 11.12.2019 wurde auf der Grundlage des § 35 BbgNatSchAG zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen sowie fachlichen Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde der neue Naturschutzbeirat. Dieser ist in der Amtsperiode 2020 bis 2024 tätig. Herr Wolfram Mey (Dipl. Biologe) hat mit E-Mail vom 15.06.2020 darum gebeten, aus dem Beirat ausscheiden zu dürfen.

 

Gemäß Einschätzung des Naturschutzbeirats und der Verwaltung ist eine Nachbesetzung nicht erforderlich.

 

Die erforderliche Fachkompetenz für die Beratung der unteren Naturschutzbehörde kann durch die verbleibenden Mitglieder und Stellvertreter hinreichend wahrgenommen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die gem. § 3 NSchBV zu erstattenden Aufwandsentschädigungen sind, wie in der laufenden Berufungsperiode auch, bereits im Haushalt (Produkt-Nr. 55400) berücksichtigt.

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