Beschlussvorlage - 20/SVV/0804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Dem ergänzten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird zugestimmt (siehe Anlage 7).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg zu entscheiden, dem ergänzten städtebaulichen Vertrag zuzustimmen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden können.

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden verbleibenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €    betroffener Fachbereich

Grunderwerb einmalig-                 ca. 220.000                        47

(inkl. Nebenkosten)

 

Finanzierung aus IVM 0747000140001

Voraussichtliche Realisierung im Haushaltsjahr 2022.

Bisher noch nicht veranschlagt.

 

Die Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsfläche betragen nach aktueller Schätzung 80.010 € und werden nach 2024 anfallen.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.


Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition                    geschätzter Aufwand in €   Finanzierung aus Produktkonto

Unterhaltung öff. Verkehrsflächen

Fuß- und Radwege/Tramhaltestelle        ca. 1.241                                     47

-jährlich-

 

Aufgrund der Fertigstellung nach dem Jahr 2023 fallen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) frühestens ab dem Jahr 2024 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Die Unterhaltungskosten für die Wege, welche durch die Landeshauptstadt Potsdam frühestens im Jahr 2025 hergestellt werden, fallen frühestens ab dem Jahr 2026 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.

 

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Anlagen

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