Antrag - 20/SVV/0659

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, als Gesellschaftervertreter mit dem Klinikum Ernst von Bergmann einen Vertrag zu schließen, der dem Klinikum einen jährlichen Zuschuss der LHP von 8 Mio. € zum Ausgleich steigender Betriebskosten garantiert und in dem festgelegt wird, dass die LHP Kreditgarantien übernimmt für notwendige Investitionskredite. Diese Regelungen sollen so lange gelten, wie die Finanzierung über die Krankenkassen die Betriebskosten nicht deckt und das Land die Finanzierung der Investitionen nicht vollständig übernimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dieser Maßnahme wird ein möglicher Verkauf an einen privaten Träger oder eine Insolvenz proaktiv abgewendet.

Die SVV hat mehrheitlich die Rückkehr zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Ernst von Bergmann Klinikgruppe beschlossen.

Die Rückkehr zum TVÖD für die Beschäftigten, insbesondere im Pflegebereich, ist sehr zu begrüßen. Jedoch wirkt sich dies auf die wirtschaftliche Lage der Klinikgruppe auf unabsehbare Zeit negativ aus.

Das Ernst von Bergmann Klinikum gehört zu den 40 Prozent der kommunalen Krankenhäuser, die schwarze Zahlen schreiben. In der Vergangenheit hat es einen Solidarbeitrag für den Haushalt der LHP geleistet. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein, da sich Folgendes ändert:

  • Die Erstattungen für die Betriebskosten durch die Krankenkassen werden die Lohnkostenerhöhungen, die mit der Rückkehr zum TVÖD zukünftig verbunden sind, nicht abdecken, da die diagnosebezogenen Fallpauschalen weniger stark (1% bis 2%) steigen als die Lohnerhöhungen. Insofern sind in den nächsten Jahren Verluste von kumuliert ca. 40 Mio.€ zu erwarten.
  • Die bettenzahlabhängige Landesförderung für Investitionen von ca. 7 Mio. € deckt nicht den notwendigen Investitionsbedarf von 11 Mio. € p.a.

Die hierdurch zwangsläufig entstehenden Verluste kann das Schwerpunktkrankenhaus Ernst von Bergmann  Klinikum nicht aus eigener Kraft ausgleichen mit dem Ergebnis einer drohenden Insolvenz bzw. der Notwendigkeit der Privatisierung.

Erhalt und Ausbau einer leistungsstarken kommunalen Klinikgruppe liegen im Interesse der Mitbürger, der Beschäftigten und der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Anlagen

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