Antrag - 20/SVV/0849
Grunddaten
- Betreff:
-
Divestment und Finanzanlage nach ökologischen, sozialen und Good Governance-Kriterien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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19.08.2020
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16.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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02.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Finanzanlagen der Landeshauptstadt Potsdam gilt ab sofort zusätzlich der Grundsatz, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und/oder ökologischer Art problematisch sind. Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung bis 31.10.2020 eine Überarbeitung der Anlagerichtlinie für die Finanzrücklagen der Landeshauptstadt Potsdam zur Entscheidung vor. Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien auch für alle Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam gelten. Bei den Beteiligungen, bei denen die Landeshauptstadt Potsdam nicht Mehrheitseigner oder nur ndirekt beteiligt ist, werden die Vertreterinnen und Vertreter Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Potsdam sinngemäß in die Anlagerichtlinien der jeweiligen Beteiligung aufgenommen werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich im Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg dafür einzusetzen, dass die Gelder des Verbands in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Paris sowie weiteren ökologischen, sozialen und Good Governance- Kriterien angelegt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung legt folgende Nachhaltigkeitsgesichtspunkte fest, welche die neue Anlagerichtlinie enthalten soll:
Ausschluss einer Beteiligung an Unternehmen, die
- Kinderarbeit zulassen,
- Atomenergie erzeugen,
- auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien, wie z.B. Kohle, Öl und Gas setzen,
- Schiefergasgewinnung (sog. „Fracking“) betreiben,
- Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
- Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
- oder denen Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind.
Erläuterung
Begründung:
Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen: Beim UN-Klimagipfel im Dezember 2015 in Paris haben sich 195 Staaten auf Schritte geeinigt, damit die Erderwärmung 1,5 °C im Vergleich zum Ende des 19. Jahrhunderts nicht übersteigt. Dabei müssen auch die Finanzanlagen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung im Fokus stehen. Denn nachhaltiges Wirtschaften kann nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann. Auf diese Weise kann die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit in unserer Gesellschaft sichergestellt und verbessert werden. In Anerkennung dieser Tatsachen hat Potsdam den Klimanotstand ausgerufen. Die im Antrag formulierten ethischen und ökologischen Punkte können somit nur als erste Richtschnur für Verwaltungshandeln gesehen werden. Zukünftig sollten diese Kriterien regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls ergänzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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