Antrag - 20/SVV/0848

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Vertreter des Gesellschafters der Potsdamer Stadtwerke darauf hinzuwirken, dass die ViP die Maskenpflicht im ÖPNV umsetzt. Fahrgäste, die der Maskenpflicht nicht nachkommen, sollen von der Beförderung ausgeschlossen werden (Ausnahme: Inhaber eines ärztlichen Attests über medizinisch begründete Befreiung von der Maskenpflicht). Die ViP soll in diesen Fällen zum Schutz der übrigen Fahrgäste und des Fahrpersonals vom Hausrecht Gebrauch machen.
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Vertreter des Gesellschafters der Potsdamer Stadtwerke darauf hinzuwirken, dass die Informationslage zur Maskenpflicht über Hinweise in den Fahrzeugen und über Ansagen während der Fahrt verbessert wird.

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Erläuterung

Begründung:

 

Fahrgäste, die der Maskenpflicht im Potsdamer ÖPNV nicht nachkommen, sollen laut Medienberichterstattung (https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Potsdamer-Verkehrsbetrieb-Verstoss-gegen-Maskenpflicht-im-Nahverkehr-bleibt-ungestraft) keinerlei Konsequenzen erfahren. Um die weltweite Pandemie bekämpfen zu können, muss auch Potsdam seinen Teil bestmöglich leisten. An dieser Stelle geht es außerdem darum, dass das Verhalten im ÖPNV auch eine Vorbildrolle für andere Personen darstellt.
 

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Anlagen

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