Beschlussvorlage - 03/SVV/0125
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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05.03.2003
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02.04.2003
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07.05.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.03.2003
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Erläuterung
Begründung:
Die Überarbeitung der derzeit gültigen Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen vom 08.11.00
war aus mehreren Gründen notwendig.
Zum einen musste dem Umstand Rechnung getragen werden, dass
sich die bei der früheren Kostenkalkulation vorhandenen Voraussetzungen
geändert haben, u.a. deswegen , weil zur Zeit nur noch eine Einrichtung in
städtischer Trägerschaft existiert (Hort).
Von dem Erlass einer Gebührensatzung oder Entgeltordnung lediglich auf diesen Hort bezogen wurde jedoch abgesehen, da sich diese Situation jederzeit infolge der Rückgabe von Einrichtungen oder Hinzukommen von Einrichtungen infolge der anstehenden Eingemeindungen ändern kann.
Außerdem musste weiterhin eine Regelung für die für
Tagespflege zu entrichtenden Beiträge sowie für den speziellen Fall der
Potsdamer Kinder, die eine Berliner Einrichtung besuchen, getroffen werden.
Der mit dieser Beitragsordnung einhergehende Wechsel vom
öffentlich-rechtlichen zum privatrechtlichen Benutzungsverhältnis mit der
Folge, dass keine Gebühren sondern privatrechtliche Entgelte zu entrichten
sind, erschien als sachgerechte Lösung. Damit wird insbesondere dem Umstand
Rechnung getragen, dass für die vom Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin
und Brandenburg betroffenen Potsdamer Kinder eine auf dem Kommunalabgabengesetz
und dem Kita-Gesetz beruhende Gebührensatzung nicht erlassen werden kann. In
dem als Gesetz erlassenen Staatsvertrag wurden vom Kommunalabgabengesetz und
vom Kita-Gesetz abweichende Regelungen getroffen.
Das Ergebnis der neu vorgenommenen Kostenkalkulation, bei
der eine Gesamtbetrachtung aller in Potsdam vorhandenen Einrichtungen sowie
eine Einzelbetrachtung der kommunalen Einrichtung vorgenommen wurde, ist als
Anlage 1 Bestandteil der Begründung.
Fiktive Mieten gemäß der bestehenden Mietverträge wurden
berücksichtigt.
Bei den Kosten für Tagespflege erfolgte eine Anlehnung an
die Empfehlung des Deutschen Vereins. Der Kostennachweis ist als Anlage 2
Bestandteil der Begründung.
Auf dieser kalkulatorischen Grundlage soll sich die
Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten der Kinderbetreuung von bisher
durchschnittlich 10 % bei freien Trägern und 12 % in kommunaler Zuständigkeit
auf 16 % erhöhen. Durch die veränderte Form der Beitragserhebung für Familien
mit mehreren Kindern soll die Elternbeitrags-Erhöhung für diese Familien besser
abgefedert werden.
Das bedeutet:
Die Mindestbeiträge werden weiter abgesenkt gemäß aktueller
Rechtsprechung (OVG Brandenb. vom 04.08.98 – 2 D 36 /97 NE). Damit wird das
Ziel verfolgt, die Übernahme der Elternbeiträge gemäß § 90/3 SGB VIII durch das
Jugendamt zu vermeiden, da diese Beitragshöhe den durchschnittlichen
„häuslichen Ersparnissen“ entspricht, die durch die Kindertagesbetreuung für
die Familien entsteht. (OVG Berlin, 23.05.96 / 6 B 6.95)
Wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht
zuzumuten ist, können gemäß § 90 SGB VIII Eltern auch weiterhin einen Antrag
auf Übernahme bzw. Erlass des Elternbeitrages an das Jugendamt stellen.
Die bisher erhebliche Differenzierung zwischen dem 1., 2.
und 3. Kind einer Familie in Kindertagesbetreuung wird in dieser Form nicht
beibehalten. Die Staffelung der Elternbeiträge richtet sich nach der Anzahl der
unterhaltsberechtigten Kinder in einer Familie (Beitragstabellen für Familien
mit 1, 2 oder 3 Kinder). Haben Beitragspflichtige mehr als 3 Kinder, so sind
für jedes weitere Kind um jeweils 10 % abgesenkte Beiträge zu erheben.
Die Einkommensstaffelung wird so strukturiert, dass
Einkommensstufen größer werden, um stetige Neueinstufungen bei
Einkommensänderungen zu vermeiden.
Mit dem Beschluss der vorliegenden Elternbeitragsordnung läge
eine umfassende Regelung vor, die die oben genannten besonderen Umstände
angemessen berücksichtigt.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese
Beitragsordnung gemäß § 1 Abs. 6, 1. Anstrich der Richtlinie über die
Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kita der freien Jugendhilfe – Kita
– Richtlinie - von den freien Trägern als Empfehlung zu beachten ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2003
ergeben sich folgende Änderungen:
1.Das Verhältnis der Elternbeitragseinnahmen zu den
Gesamtausgaben für kommunale Kinderbetreuung und Tagespflege beträgt 12 %.
Durch die Erhöhung der Elternbeitragseinnahmen um 4 % auf 16 % werden
Mehreinnahmen erzielt.
Die
Einnahmeerhöhung (alle Angaben in EUR)
stellt sich wie folgt dar:
Plan 2002
Änderung Änderung
der Einnahmen Plan Differenz
ab 01.06.03 (+ 4%)
2003
45400.24100 18.000 + 48.200 = 66.200
67.745 *
68.200 - 455
***
46450.24100 124.300 -97.000 = 27.300
27.937 **
27.300 + 637
****
+ 182
*) 66.200 + 1545 (4% auf 7
Monate) = 67.745
**) 27.300 + 637 (4 % auf 7 Monate) = 27.937
***)
Der Haushaltsansatz in der HHST 45400 24100 wurde gegenüber 2002 um
48.200 EUR erhöht, weil die Anzahl der in Tagespflege betreuten Kinder
gestiegen ist.
****) Der
Haushaltsansatz in der HHST 46450.24100 wurde um 97.000 EUR vermindert, da in
2002 zwei Kitas in die freie Trägerschaft überführt wurden.
Da die
Elternbeitragsordnung voraussichtlich erst ab 01.06.2003 in Kraft treten soll,
kommt es zu Abweichungen von den veranschlagten Einnahmen im Umfang von 182 EUR.
2. Die Übernahme von Elternbeiträgen durch das Jugendamt soll weitestgehend wegfallen.
Die erwartete Einsparung von 200.000,00 € wurde bereits im Haushaltsplan 2003 in der Haushaltsstelle 46470 76010 veranschlagt. Aus diesem Grund verringert sich der Haushaltsansatz auf 20.500,00 €.
3. Die Erhöhung der Elternbeiträge in allen Kitas freier Träger von 10 % auf 16 % anteilig an den Gesamtausgaben führt zu einer Reduzierung der städtischen Zuschüsse ab 01.06.2003 ( s. Anlage „Finanzielle Auswirkung“)
geplanter Zuschuss Zuschussbedarf 2003 Planansatz 2003 Differenz
Haushaltsstelle ohne Berücksichtigung ab 01.06.03(-6 %)
d. Änderung d. EBO
46470 71800 31.080.600,00 € 29.812.582,00 € 29.927.800,00 € 115.218,00 €
- 1.268.018,50 € (gemäß finanzielle Auswirkungen)
Der zu erwartende Zuschussbedarf würde sich danach gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2003 um 115.218,00 € verringern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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15,5 kB
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2
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50,5 kB
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3
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21,5 kB
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4
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23,5 kB
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5
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41,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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208 kB
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8
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(wie Dokument)
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64,5 kB
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