Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0812
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung Gemeindehaus Satzkorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Komunaler Immobilienservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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19.08.2020
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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zur Kenntnis
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28.08.2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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zur Kenntnis
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS 20/SVV/0261 „Instandsetzung Gemeindehaus Satzkorn“ hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) die Kosten für eine kurzfristige Instandsetzung sowie eine komplette Sanierung des Gemeindehauses Satzkorn, in der Dorfstraße 2, einschließlich der derzeitigen Fördermöglichkeiten sowohl des Landes Brandenburg als auch des Bundes geprüft.
Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass eine komplette Sanierung des Gemeindeshauses Satzkorn auf der Grundlage des aktuellen Baukostenindex Investitionen in Höhe von ca. 695.000 Euro erforderlich macht.
Das Vorhalten des Gemeindehauses zählt jedoch nicht zu den pflichtigen Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Daher können hierfür in der mittelfristigen Investitionsplanung und im Wirtschaftsplan des KIS keine investiven Mittel vorgesehen werden. Hier besteht ein gesetzlicher Vorrang für pflichtige Aufgaben (Schulen u. a.).
Die Prüfung von Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg und des Bundes hat zudem ergeben, dass aktuell keine Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermittelzuschüssen bestehen. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, ist auch eine Finanzierung über Kreditaufnahmen des KIS ausgeschlossen, wodurch auch keine Möglichkeit zur Nutzung von KfW-Förderprogrammen besteht.
Darüber hinaus hat der KIS geprüft, ob kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen möglich und umsetzbar sind. Dies betrifft insbesondere die Toilettenanlage, die Schaffung eines Behinderten-WC´s, die Erneuerung der Teeküche sowie die Herrichtung eines größeren und variabel nutzbaren Raumes. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf ca. 46.000 Euro und werden im Rahmen des laufenden Gebäudeunterhaltes durch den KIS getragen. Gemäß der Abstimmung mit dem Ortsbeirat Satzkorn am 10.03.2020 wird der KIS diese Instandsetzungsmaßnahmen im Gemeindehaus bis Oktober 2020 durchführen. Für die Landeshauptstadt Potsdam entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von ca. 46.000 € sind im Rahmen des bestätigten Wirtschaftsplans des KIS über den Gebäudeunterhalt gedeckt.
Die Kosten für eine vollständige Sanierung des Gemeindehauses Satzkorn würden ca. 695 T€ betragen. Dabei handelt es sich nicht um eine pflichtige Aufgabe. In der beschlossenen Haushaltssatzung 202/2021 sowie der Mittelfristplanung der Landeshauptstadt Potsdam sowie im Wirtschaftsplan des KIS sind dafür keine Mittel vorgesehen.