Beschlussvorlage - 20/SVV/0890

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „2. Barocke Stadterweiterung“ wird gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2026 verlängert.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Die noch erforderlichen Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) Brandenburger Straße und Spornstraße und ggf. auch die Bäckerstraße sollen mit den noch zu erhebenden sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen aus dem städtebaulichen Treuhandvermögen erneuert werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...