Beschlussvorlage - 20/SVV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2021
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (Bbg AbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken. Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine jährliche Überarbeitung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Gebührensätze ergibt. Im Ergebnis der Abfallgehrenkalkulation wird für das Jahr 2021 eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem für die einzelnen Wertstoffe und Abfälle etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen beauftragt.

 

r das Jahr 2021 wurde ein zusätzlicher Gebührentatbestand aufgenommen. So soll für die Aufstellung von befristeten Abfallbehältern (Veranstaltungen) eine Aufstellgebühr erhoben werden. Bisher werden für solche Behälter nur die reinen Leerungsgebühren berechnet. Diese berücksichtigen jedoch nicht den Aufwand für die gesonderte Aufstellung/Abholung der Behälter. Der Gebührenschuldner soll nunmehr für beide Leistungen (Aufstellung und Entleerung der befristeten Behälter) in Anspruch genommen werden, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die sich in der Gebührensatzung aus der Aufnahme des neuen Gebührentatbestandes ergebenden Änderungen sind in einer Synopse dargestellt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2021 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Vorjahren, wobei weiterhin Änderungen in der Rest- und Bioabfallentsorgung zu berücksichtigen sind. Die Biotonne ist mittlerweile etabliert, was sich in stetig steigenden Sammelmengen zeigt. Zusätzlich muss bei der Prognose der Abfallmengen ebenfalls der stetige Bevölkerungszuwachs in der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt werden, so dass insgesamt nicht von ausschließlich sinkenden Mengen ausgegangen werden kann. Die Leistungen der Restabfall-/Sperrmüll- und Bioabfallbehandlung wurden zum Jahr 2020 EU-weit ausgeschrieben.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung   - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll  - EEW GmbH, Helmstedt 

- für die Verwertung Bioabfall     - Pro Arkades GmbH, Jühnsdorf

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien  - FWS GmbH, Bremen

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2021 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten für das Jahr 2021.

 

Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2019, kalkulatorisch zu berücksichtigen.

 

Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2019 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 1.159.264,64 € ermittelt. Dies ist zum einen auf geringfügig here Einnahmen im Jahr 2019 als geplant aus Verwertungserlösen für Alttextilien und Schrott als auch geringfügig höheren Gebühren-einnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus entstanden geringere Kosten als prognostiziert. Hier schlagen sich nicht getätigte Planinvestitionen der STEP sowie geringere Dieselkosten nieder. Ebenso entstanden geringere Kosten für Abfallentsorgungsleistungen auf Grund geplanter aber nicht erfolgter Entleerungen und Abfalltransporte.

 

Die o.g. Überdeckung wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 in den jeweiligen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sind für das Jahr 2021 steigende Abfallgebühren zu verzeichnen.

 

Die Grundgebühren erhöhen sich

- r Haushalte um 1,76 je Person und Kalenderjahr (+ 6,6%)

- im Gewerbe um 1,24 je Beschäftigten und Kalenderjahr (+8,0%).

 

Die Leistungsgebühren erhöhen sich

- r Restabfall zwischen 3,0 und 5 % in Abhängigkeit der Behältergröße und

- r Bioabfall zwischen 0 und 1,4%

 

Die Gebührensteigerungen bei den Grundgebühren sind insbesondere auf höhere Kosten bei den Drittbeauftragten sowie zukünftig geringere geplante Verwertungserlöse für Altpapier und Alttextilien zurückzuführen.

 

So wurden in der Abfallgebührenkalkulation 2020 noch Erträge aus der PPK-Verwertung i.H. von 70 €/t kalkulatorisch berücksichtigt (gesamt 578,2 T€). Im Jahr 2020 gab es jedoch einen immensen Einbruch bei den Verwertungserlösen für Altpapier, so dass für das Jahr 2021 nur noch mit Erträgen i.H. von 40/t geplant wird (gesamt 322 T€). In Summe ergeben sich Mindererlöse i.H. von 256,2 T€.

r die Sammlung des Altpapiers wird dagegen mit höheren Leerungszahlen auf Grund steigender Behälterbestände geplant; hier sind durch die STEP zusätzliche Touren zur Absicherung der Entleerungen vorgesehen. Auch sind die Vereinbarungen mit den Dualen Systemen zur Übernahme von deren Kostenanteilen noch nicht abgeschlossen, es wird mit einem höheren kommunalen Anteil geplant. Insgesamt ergeben sich daraus Kostensteigerungen für die PPK-Sammlung i.H. von 190 T€ gegenüber dem Jahr 2020.

 

Ebenfalls gebührenerhöhend in der Grundgebühr schlagen sich höhere Kosten der STEP für den Betrieb der Wertstoffhöfe (ca. 75 T€) nieder.

 

Darüber hinaus werden für das Jahr 2021 Vermarktungserlöse von Alttextilien nur noch in Höhe der Sammelkosten veranschlagt, so dass sich eine kostenneutrale Sammlung ergibt. Auch in diesem Bereich gibt es massive Schwankungen am Weltmarkt. In der Kalkulation 2020 waren noch 83,2 T€ Erlöse angesetzt, die sich gebührenmindernd ausgewirkt haben.

 

Die Gebührensteigerungen bei der Leistungsgebühr Restabfall sind auf höhere Sammel- und Transport-kosten der STEP zurückzuführen. Diese begründen sich zum einen mit höheren Leerungszahlen und Transportmengen sowie mit steigenden Personalkosten. Auch gelangt im Jahr 2021 ein weiteres Kleinstfahrzeug für die Entsorgung in problematischen engen Straßen zum Einsatz. In der Summe werden 200 T€ Mehrkosten veranschlagt.

 

Die geringfügigen Steigerungen in der Leistungsgebühr Bioabfall sind steigenden Verwertungskosten auf Grund höherer Sammelmengen geschuldet.

 

Des Weiteren steht für die Kalkulation 2021 eine um ca. 200 T€ geringere Überdeckung aus dem Vorjahr zur Verfügung, die sich in Summe ebenfalls gebührenerhöhend auswirkt.

 

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze 2019 2021 findet sich nachfolgend. Ebenso sind die Gebührenveränderungen anhand von zwei Rechenbeispielen für ein Einfamilienhaus und eine Wohnanlage dargestellt.


Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2019 2021

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2020

2019

2020

2021
gemäß Vorlage

Grundgebühren

 

 

 

 

absolut

relativ

Grundgebühr Person

Jahresgebühr je Person
und Kalenderjahr

27,03 €

26,73 €

28,49 €

1,76 €

6,6 %

- Kleingarten

Jahresgebühr je Parzelle
und Kalenderjahr

6,75 €

6,68 €

7,12 €

0,44 €

6,6 %

- Erholungsgarten

Jahresgebühr je Erholungsgarten
und Kalenderjahr

13,51 €

13,36 €

14,24 €

0,88 €

6,6 %

Grundgebühr
Einwohnergleichwerte (EWG)

Jahresgebühr je EGW
und Kalenderjahr

26,78 €

25,86 €

27,92 €

2,06 €

8,0 %

- Beschäftigte, Dienstkraft, Bett

Jahresgebühr je Beschäftigten,
Bett, Dienstkraft und Kalenderjahr

16,06 €

15,51 €

16,75 €

1,24 €

8,0 %

- Kinder / Stellplätze / Liegeplätze

Jahresgebühr je 10 Kinder / 10 Stell-/Liegeplätze  und Kalenderjahr

1,60 €

1,55 €

1,67 €

0,12 €

7,7 %

- Übernachtungsmöglichkeiten

Jahresgebühr je 2 Übernachtungs-möglichkeiten und Kalenderjahr

8,03 €

7,75 €

8,37 €

0,62 €

8,0 %

Leistungsgebühren Restabfall

 

 

 

 

 

     60 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

20,33 €

21,52 €

22,19 €

0,67 €

3,1 %

     60 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

40,66 €

43,05 €

44,39 €

1,34 €

3,1 %

     80 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

26,51 €

28,83 €

29,72 €

0,89 €

3,1 %

     80 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

53,02 €

57,67 €

59,44 €

1,77 €

3,1 %

   120 l - vierwöchentliche Leerg

Jahresgebühr

39,93 €

42,09 €

44,02 €

1,93 €

4,6 %

   120 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

79,86 €

84,19 €

88,05

3,86 €

4,6 %

   240 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

79,51 €

84,78 €

89,05 €

4,27 €

5,0 %

   240 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

159,03 €

169,57 €

178,10 €

8,53 €

5,0 %

   240 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

318,06 €

339,14 €

356,21 €

17,07 €

5,0 %

1.100 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

728,63 €

762,18 €

792,99 €

30,81 €

4,0 %

1.100 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

1.457,26 €

1.524,36 €

1.585,98 €

61,62 €

4,0 %

1.100 l - zweimal wöchentl. Leerg

Jahresgebühr

2.914,53

3.048,73 €

3.171,97 €

123,24 €

4,0 %

     60 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,56 €

1,65 €

1,70 €

0,05 €

3,0 %

     80 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

2,03 €

2,21 €

2,28 €

0,07 €

3,2 %

   120 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

3,07 €

3,23 €

3,38 €

0,15 €

4,6 %

   240 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

6,11 €

6,52 €

6,85 €

0,33 €

5,1 %

1.100 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

28,02 €

29,31 €

30,49 €

1,18 €

4,0 %

     80 l - Restabfallsack

Gebühr je Restabfallsack

1,87 €

1,80 €

1,94 €

0,14 €

7,8 %

Abfallpressen

 

 

 

 

 

 

10 m³ - Presse -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

7.204,21 €

6.883,27 €

6.881,05 €

-2,22 €

0,0 %

10 m³ - Presse -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

14.408,42 €

13.766,55 €

13.762,11 €

-4,44 €

0,0 %

10 m³ - Presse -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

28.816,85 €

27.533,11 €

27.524,23 €

-8,88 €

0,0 %

20 m³ - Presse -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

13.225,45 €

14.343,65 €

13.336,29 €

-1.007,36 €

-7,0 %

20 m³ - Presse -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

26.450,91 €

28.687,31 €

26.672,58 €

-2.014,73 €

-7,0 %

20 m³ - Presse -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

52.901,83 €

57.374,63 €

53.345,17 €

-4.029,46 €

-7,0 %

  10 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

554,17 €

529,48 €

529,31 €

-0,17 €

0,0 %

  20 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1.017,34 €

1.103,35 €

1.025,86 €

-77,49 €

-7,0 %

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2019 - 2021

Fortsetzung

 

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2020

2019

2020

2021
gemäß Vorlage

Leistungsgebühren Bioabfall

 

 

 

absolut

relativ

  60l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

29,54 €

30,09 €

30,51 €

0,42 €

1,4 %

  60l - Kombileerung

Jahresgebühr

46,59 €

47,45 €

48,12 €

0,67 €

1,4 %

  60l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

59,09 €

60,18 €

61,03 €

0,85 €

1,4 %

120l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

59,28 €

59,58 €

58,63 €

-0,95 €

-1,6 %

120l - Kombileerung

Jahresgebühr

93,48 €

93,96 €

92,46 €

-1,50 €

-1,6 %

120l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

118,57 €

119,17 €

117,27 €

-1,90 €

-1,6 %

240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

119,03 €

118,28 €

119,76 €

1,48 €

1,3 %

240l - Kombileerung

Jahresgebühr

187,70 €

186,52 €

188,86 €

2,34 €

1,3 %

240l - chentliche Leerung

Jahresgebühr

238,06 €

236,56 €

239,53 €

2,97 €

1,3 %

660l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

314,51 €

304,94 €

305,15 €

0,21 €

0,1 %

660l - Kombileerung

Jahresgebühr

495,95 €

480,87 €

481,20 €

0,33 €

0,1 %

660l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

629,02 €

609,89 €

610,31 €

0,42 €

0,1 %

Servicegebühren

 

 

 

 

 

Behälter bis 240l -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

42,77 €

42,94 €

43,98 €

1,04 €

2,4 %

Behälter bis 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

85,55 €

85,89 €

87,97 €

2,08 €

2,4 %

Behälter bis 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

134,91 €

135,45 €

138,73 €

3,28 €

2,4 %

Behälter bis 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

171,11 €

171,79 €

175,95 €

4,16 €

2,4 %

Behälter > 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

128,33 €

128,84 €

131,96 €

3,12 €

2,4 %

Behälter > 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

202,37 €

203,18 €

208,10 €

4,92 €

2,4 %

Behälter > 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

256,67 €

257,69 €

263,93 €

6,24 €

2,4 %

Behälter > 240l -
zweimal wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

513,34 €

515,39 €

527,87 €

12,48 €

2,4 %

Sonstige Gebühren

 

 

 

 

 

Behälterwechselgebühr

Gebühr je Wechsel

9,47 €

9,33 €

8,98 €

-0,35 €

-3,8 %

Behälteraufstellgebühr
Behälter 120 l, 240 l

Gebühr je Behälter

 

 

13,26 €

 

 

Behälteraufstellgebühr
Behälter 1.100 l

Gebühr je Behälter

 

 

19,89 €

 

 

 

 

 

 

Beispiele für Gebührenveränderungen an ausgewählten Beispielen

 

1. Beispiel: Einfamilienhaus - 4 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 x 80 l-Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung

 

 

 

1 x 60 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

 

2021

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

4

26,73 €/a

106,92 €

28,49 €/a

113,96 €

Leistungsgebühr Restabfall

1

57,67 €/a

57,67 €

59,44 €/a

59,44 €

Leistungsgebühr Bioabfall

1

60,18 €/a

60,18 €

61,03 €/a

61,03 €

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

224,77 €

 

234,43 €

Gebührenerhöhung

 

 

 

4,30 %

9,66 €

 

 

 

 

 

 

Bei Einfamilienhäusern werden die Abfallbehälter i.d.R. von den Grundstückseigentümern

zur Entleerung vor das Grundstück bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall bis 240l - 14t

1

85,89 €/a

85,89 €

87,97 €/a

87,97 €

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

171,79 €/a

171,79 €

175,95 €/a

175,95 €

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

482,45 €

 

498,35 €

 

 

 

 

 

 

2. Beispiel: Wohnanlage - 100 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 x 1.100 l-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

1 x 240 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

 

2021

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

100

26,73 €/a

2.673,00 €

28,49 €/a

2.849,00 €

Leistungsgebühr Restabfall

3

1.524,36 €/a

4.573,08 €

1.585,98 €/a

4.757,94 €

Leistungsgebühr Bioabfall

1

236,56 €/a

236,56 €

239,53 €/a

239,53 €

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

7.482,64 €

 

7.846,47 €

Gebührenerhöhung

 

 

 

4,86 %

363,83 €

 

 

 

 

 

 

Bei Mehrfamilienhäusern/Wohnanlagen wird die Bereitstellung der Behälter zur Entleerung

 in zahlreichen Fällen über Hausmeisterdienste u.ä. gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall > 240l - wö

3

257,69 €/a

773,07 €

263,93 €/a

791,79 €

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

171,79 €/a

171,79 €

175,95 €/a

175,95 €

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

8.427,50 €

 

8.814,21 €

 

 

 

 

 

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) kostendeckend zu kalkulieren, wobei Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen sind.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und die Betriebe gewerblicher Art (BgA) DSD und DSD PPK. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.159.264,64 € als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 309.470,95 €, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rundungsbetrag aus Kalkulation                                          1.308,68 €

 Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           221.948,77 €

 Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         15.853,57 €

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD                                 40.874,18 €

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD PPK                         14.936,87 €

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    25.593,48 €

Summe                                                                              269.328,59 €     

Einzelwertberichtigung                                                         40.000,00 €

Rundungsabweichungen                                                           142,36 €

Zuschuss Ergebnishaushalt 2020                                  309.470,95 €
 

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Anlagen

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