Antrag - 20/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,
  2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.

 

Den Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

Der Fahrlander See liegt im Landschaftsschutzgebiet nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Schutzzweck ist nach § 3 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung die Erhaltung und Wiederherstellung „der Qualität der Gewässer und Uferbereiche sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere die Eignung des Fahrländer Sees als Brut- und Winterraststätte für zahlreiche Wasservogelarten“. Allein damit begründen sich schon alle o.g. Punkte. Zusätzlich sind der Fahrlander See selbst, als auch weite Teile der umgebenden Vegetation geschützte Biotope (siehe Karte im Anhang).

 

Nach einer schriftlichen Mitteilung der Schifffahrtspolizei am Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg, ist das Kitesurfen auf dem Fahrlander See verboten. Es unterliegt grundsätzlich dem Erlaubnisvorbehalt und muss durch das Schifffahrtszeichen E.24 ausgewiesen werden. Zuständig für die Durchsetzung dieses Verbotes ist der Eigentümer, hier also die Landeshauptstadt Potsdam. Da dieses Verbot anscheinend nicht durchweg bekannt ist, sollte mit zusätzlichen Schildern an den relevanten Stellen darauf hingewiesen werden. Dies schließt eine an den Wetterverhältnissen ausgerichtete Kontrolle des Verbotes insbesondere auch an Wochenenden ein.

 

Das Befahren von unbefestigten landwirtschaftlich genutzten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen und das Parken auf Grün- und landwirtschaftlich genutzten Flächen hat in den ersten Monaten dieses Jahres in den Ortsteilen Neu Fahrland und Fahrland massiv zugenommen. Dabei wird nicht nur gegen das Schutzziel des Landschaftsschutzgebietes, sondern auch gegen Naturschutzgesetze verstoßen. Eine entsprechende Unterbindung oder Sanktionierung ist bisher nicht erkennbar. Daher bedarf es zusätzlicher verkehrsrechtlicher Anordnungen, um den Fahrlander See sowie Grün- und landwirtschaftliche Flächen entsprechend zu schützen.

 

Ein vorrangiges Ziel des Landschaftsschutzgebietesnigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ ist der Schutz des Fahrlander Sees als Brut- und Winterraststätte zahlreicher Wasservogelarten. Dem entgegen stehen allerdings Wassersportarten, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Daher ist ein Verbot derartiger Sportarten auf dem See im Sinne des Vogelschutzes angezeigt. Ein derartiges Verbot wird von den am See tätigen Ornithologen des NABU Kreisverbandes Potsdam auch schon längere Zeit vehement gefordert. Entsprechende Schreiben der Fachgruppe Ornithologie des NABU Kreisverbandes Potsdam, die die herausragende Bedeutung des Fahrlander Sees für Wasservögel im Potsdamer Raum begründen, liegen dem Oberbürgermeister vor.

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Anlagen

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