Antrag - 20/SVV/1278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Punkt 4 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS 19/SVV/1017 - Fraktionsfinanzierung- vom 06.11.2019 wird wie folgt geändert:

 

Fraktionen dürfen im Haushaltsjahr 2020 eine Rücklage bilden und in das Haushaltsjahr 2021 übertragen, die zwei monatliche Zuweisungsbeträge der jeweiligen Fraktion nicht überschreitet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Jahr 2020 haben sich die Arbeitsbedingungen auch für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam sehr verändert. Viele der geplanten Vorhaben zur Qualifizierung der politischen Wirksamkeit und der Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit, die auch finanzielle Auswirkungen gehabt hätten, konnten nicht realisiert werden. 

 

Die ständig wachsenden Anforderungen an die Arbeit der Stadtverordneten und die nachträgliche Umsetzung für das Jahr 2020 geplanten politisch-inhaltlichen Aufgabenstellungen, müssen auch finanziell untersetzt sein. 

 

Die einmalige Möglichkeit, zwei monatliche Zuwendungen anstatt der bisher einen Zuwendung in das neue Haushaltsjahr zu übertragen, soll dies unterstützen.

 

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Anlagen

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