Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortbeirat ge beschließen:

 

Der Ortbeirat von Groß Glienicke lehnt die Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) in der vorgelegten dem Masterplanbeschluss aus 2019 folgenden Zielsetzung ab.

 

Der Masterplanbeschluss wurde am Ortbeirat von Groß Glienicke vorbei, ohne jede Anhörung des Ortbeirates von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Der Ortbeirat macht dazu im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Einwendungen geltend:

 

Die Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) widerspricht der Regionalplanung gem. LEP B-B und LEP- HR. Die danach vorgeschlagene Größenordnung liegt weit über dem des ZAV vom 29.April 2013 hinausgehenden Bebauungsplänen. Deren Auflagen sind bis heute nicht erfüllt, einzelne B-Pläne (z. B. 141-3 Klinkerhöfe Nord) wurden von der GL als nicht mit den Zielen der Regionalplanung übereinstimmend zurückgewiesen.

 

Die Verkehrswirkungsanalyse geht von nicht nachvollziehbaren Annahmen aus.  Die Belastung unter realistischen Annahmen auch insbesondere der bisher in den vorgelegten Mobilitätsuntersuchungen nicht berücksichtigten Verkehre aus den Gebäuden des Bergviertels sind für Groß Glienicke nicht hinnehmbar.

 

Der Ortsvorsteher wird beauftragt diesen Beschluss unverzüglich, vor dem Auslegungsende, den 20.11.2020, dem Oberbürgermeister fristgerecht zu übermitteln

 

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Erläuterung

Begründung:

In einer aktuellen Stellungnahme des MIL wird u. a. ausgeführt:

„2019 erfolgte die Beteiligung der GL an diversen Bauleitplanverfahren zur Vorbereitung der Entwicklung des ganzen Standortes ohne Nachweis der Auflagenerfüllung. Demnach war eine abschließende landesplanerische Bewertung der Planentwürfe nicht möglich. Ein im August 2019 vorgelegtes Papier zur „Mobilitätsentwicklung im Potsdamer Norden" (inkl, „Mobilitätskonzept Krampnitz") wies nach Einschätzung des MIL nicht die Qualität eines belastbaren Konzeptes mit adäquatem Maßnahmenpaket auf. Daraufhin erfolgen Abstimmungen (Gespräch am 05.09.2019) zwischen StS und OB Schubert, in der die Erfüllung der Auflagen aus dem ZAV-Bescheid sowie die erforderliche Abstimmung mit Berlin erneut angemahnt wurden und das MIL dem OB entsprechende Unterstützung zusagte.

Die Gültigkeit der Zielabweichung wird durch das am 01.07,2019 erfolgte Inkrafttreten des LEP HR nicht berührt.“

Es ist zu befürchten, dass die auf dem Masterplanbeschluss der SVV beruhenden Änderungen des FNP die Belange der nördlichen Ortsteile extremst negativ beeinflussen werden. 

Solange wie die LHP keinen nachvollziehbaren, auf aktuellen Daten beruhendes und die Entwicklung des Bergviertels mit berücksichtigendes funktionierendes Mobilitätskonzept auch in Real Case und Worst Case Auswertung vorlegt, die die Unschädlichkeit auf Verkehre und Emissionen nachweist, ist es nicht an der Zeit eine derartige FNP Änderung voranzutreiben. 

Die Abweisung des zur Prüfung von der LHP vorgelegten B-Plan 141.3 Klinkerhöfe durch die GL belegt, dass dies Bedenken mehr als begründet sind.


 

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Anlagen

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