Antrag - 20/SVV/1122

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Vorgartensatzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum März 2021 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In dem Satzungsentwurf soll geregelt werden, dass das Anlegen von Kies- und Schottergärten beim Um- und Neubau von Vorgärten rechtssicher verhindert werden kann.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Auch in Potsdam werden immer mehr Vorgärten nicht mehr gärtnerisch angelegt und bepflanzt, sondern weitgehend durch Kies, Schotter und Betonplatten versiegelt. Dadurch werden ökologische Nischen vernichtet, die für den Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar sind. Bepflanzte Vorgärten wirken der Aufheizung der Stadträume entgegen und verbessern das städtische Mikroklima. Auch für die Versickerung von Niederschlagswasser und damit für die Grundwasserneubildung sind lebendige und naturnahe Vorgärten von großer Bedeutung.

 

Bundesweit engagieren sich immer mehr Menschen gegen die ökologisch wertlosen rten des Grauens. In vielen Kommunen versuchen inzwischen gewählte Mandatsträger*innen, den Trend zur Versiegelung und Entgrünung der Vorgärten zu stoppen. Ein erfolgversprechender Ansatz wurde gerade in der Stadt Leipzig auf den Weg gebracht. Dort beauftragten die Stadtverordneten den Oberbürgermeister damit, die in Leipzig schon vorhandene Vorgartensatzung rechtssicher zu novellieren, um die weitere Ausbreitung von Schottergärten zu unterbinden.

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Anlagen

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