Antrag - 20/SVV/1212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Rechnungsprüfungsamt erhält nach § 101 Absatz Satz 2 BbgKVerf den Prüfungsauftrag, dass Verwaltungshandeln und die Förderverfahren an die „Cultus UG“ zu untersuchen.


 

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Erläuterung

Begründung: 

In einer ersten Akteneinsicht wurden Unterlagen zu Förderverfahren der „Cultus UG“ eingesehen; zunächst vornehmlich für das Haushaltsjahr 2019. Die Arbeit der Verwaltung war mit Mängeln behaftet. Da weitere Unzulänglichkeiten auch in anderen Haushaltsjahren nicht auszuschließen sind, ist eine entsprechende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vorzunehmen. Dies schließt eine Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger ein. 


 

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