Beschlussvorlage - 20/SVV/1386

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt die gemeinsame Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam und den Nutzenden des Rechenzentrums zur Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes für den Standort Garnisonkirche/Rechenzentrum (siehe Anlage).

 

Die Kosten für das Beteiligungsverfahren trägt die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Hauptausschuss ist gemäß der getroffenen Vereinbarung zu beteiligen. Der Stadtverordnetenversammlung sind gemäß Beschluss 20/SVV/0295 das Ergebnis des Verfahrens aus Stufe 2 zur Kenntnis zu geben und die Vorbereitung von Phase 3 zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss 20/SVV/0295 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an den Standorten Garnisonkirche und Rechenzentrum und den jeweiligen Nutzenden ein mehrstufiges Verfahren für die Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum abzustimmen.

 

Alle Beteiligten haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an einem mehrstufigen Verfahren gegenüber dem Oberbürgermeister erklärt. Die vorliegende Vereinbarung stellt das Ergebnis für den Beginn in Phase 2 zur Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes im Rahmen eines Design-Thinking-Projektes dar.

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird der Design-Thinking-Methode entsprechend am Prozess beteiligt. Mit dem Abschluss des Verfahrens in Stufe 2 ist im Oktober 2021 zu rechnen.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung und professionelle Begleitung des Design-Thinking-Prozesses ist für den Prozess in Stufe 2 mit Kosten bis 70.000 Euro zu rechnen.

 

Die Haushaltsmittel stehen im Unterprodukt 11149 ro des Oberbürgermeisters auf dem Sachkonto 5291100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) in den Haushaltsjahren 2020/21 zur Verfügung.

Aufgrund der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie wurde der dort geplante Aufwand im Haushaltsjahr 2020 nicht wie geplant in Anspruch genommen.

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Anlagen

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