Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Ankauf von Flächen im Bereich der Einmündung Taubenbogen/In der Feldmark zu veranlassen. Ungeachtet des zeitlichen Rahmens für die Umgestaltung der Verkehrsfläche ist die Flächenbevorratung in diesem Bereich unter dem Gesichtspunkt der signifikanten Verbesserung der Verkehrsführung im Kurvenbereich In der Feldmark dringend angezeigt.

 

  1. In Verbindung mit der Einmündung Zum Großen Herzberg / In der Feldmark dürfte aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung ein Flächenankauf zur Verbesserung der Verkehrssituation kaum mehr glich sein, daher wird für diesen Bereich die Prüfung der Neuordnung der Verkehrsführung beantragt.
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Erläuterung

Begründung:

 

Zu 1.: Trotz Ausweisung als 30-iger Zone sind im Straßenverlauf In der Feldmark unabhängig von der jeweiligen Tageszeit immer wieder gefährliche Situationen zu beobachten, die auf die sehr unübersichtliche Verkehrsführung zurückzuführen sind. Ursächlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere

 

  • wechselnde Vorfahrtsregelungen im gesamten Verlauf der Straße In der Feldmark,
  • abschnittsweise ausgewiesene Parkbuchten,
  • das zulässige Parken im östlichen Bereich der Straße In der Feldmark etwa ab Höhe der Grundschule,
  • fehlende Fahrradwege und
  • ein partiell unterbrochener Gehweg ab Höhe Golmer Fichten in östlicher Richtung

festzustellen. Zusätzlich wird beim Befahren die im Kurvenbereich in westlicher Richtung des Straßenverlaufs i.H. Taubenbogen gefühlte Einengung in Höhe der Einmündung der gleichberechtigten Straßen bei Gegenverkehr mehrachsiger Fahrzeuge (Busse, LKW) auch aufgrund der Kurvenradien noch weiter verstärkt. In Verbindung mit der schlechten Einsehbarkeit (Begegnungsverkehre, Fahrradfahrer, …) sind daher beim Befahren dieses Straßenabschnitts regelmäßig Gefahrensituationen festzustellen. Insoweit ist zu verzeichnen:

 

Die Änderung der Verkehrsführung im Bereich Einmündung Taubenbogen ist zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat hat sich nicht nur im Sinne der Schulwegsicherung in dieser Frage bereits mehrfach positioniert. Um die Option zur Änderung der Erschließung nicht durch Hochbauvorhaben zu beschränken und irreversible Sachverhalte, wie sie z.B. im Alten Rad zu beobachten sind, auszuschließen, ist die Flächenbevorratung dringend erforderlich.

 

Dies gewinnt insbesondere auch vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass mit zu erwartenden Hochbaumaßnahmen in diesem Bereich Tatsachen geschaffen würden, die eine Aufweitung der Verkehrstrasse inclusive ausreichender Flächen für die Anlage von dringend erforderlichen Geh- resp. Fahrradwegen (Stichwort „Schulwegsicherung“) ausschließen.

 

 

Zu 2.: Da im Bereich der Grundschule keine Optionen zur Verbesserung der Erschließungssituation durch eine flächenmäßige Erweiterung der Verkehrsfläche erkennbar sind, wird in diesem Bereich eine Änderung der Verkehrsführung beantragt.

 

Die Straße Zum Großen Herzberg läuft in südlicher Richtung direkt auf den an der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Schulstandort zu. Insbesondere zu Stoßzeiten ist hier ein erhebliches Aufkommen aller Arten Verkehrsteilnehmer festzustellen. Dies wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass beidseitig im weiteren westlichen Verlauf der Straße In der Feldmark ab Höhe der Einmündung z.T. stark frequentierte Parkbuchten angeordnet sind, die im Übrigen auch durch Wohnmobile und vgl. KfZ genutzt werden. Teilweise wird die Einsehbarkeit der Einmündung dadurch zusätzlich beeinträchtigt.

 

Die Verkehrsführung ist in diesem Bereich daher erneut auf den Prüfstand zu heben. Zur Entschärfung der Situation wird vorgeschlagen:

 

Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung in Verbindung mit der Ausweisung einer „unechten“ Einbahnstraße, mit Regelungen bezüglich der

  • uneingeschränkten Zufahrt zum B 129 für alle Anlieger und Beschränkung der Ausfahrt auf die Anlieger Zum Großen Herzberg (bis Nr. 6) / Zaunkönigweg und
  • Lenkung der Ausfahrt der übrigen Anlieger im B 129 über den Taubenbogen.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Einmündungsbereiches Taubenbogen / In der Feldmark wäre so ggf. ein erster Schritt zur Verkehrssicherung herbeizuführen.

 

 

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Anlagen

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