Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen, die r die Neuordnung der Steganlagen in der Wublitz, Gemarkung Grube Flur 6, Flurstück 3 an der Landseite des angrenzenden Ortsteils Leest, Straße Am Schafgraben durch die Stadt Potsdam die tigen Vorrausetzungen zu schaffen.

Folgende Varianten wären möglich:

 

  1. Die Stadt Potsdam wird sowohl Bauherr, Betreiber als auch Verpächter dieser Sammelsteganlagen.
  2. Die wasserrechtlichen Genehmigungen für die bestehenden Einzelstege zu verlängern.  
  3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Neuordnung der Steganlagen erfolgen kann. Hierbei sind die Aspekte der Gleichbehandlung der bisherigen Nutzer (Grubener und Leester Anwohner) sowie die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen Das Konzept ist dem Ortsbeirat spätestens im rz 2021 vorzustellen. Die Einbeziehung von Naturschutzverbänden ist sicherzustellen.

 

Die Liegeplätze sollen ausschließlich an Einwohner/Anwohnern der Ortsteile Leest (Potsdam-Mittelmark) und des Ortsteils Grube (Stadt Potsdam) verpachten werden.

 

Der Ortsbeirat Grube ist hierbei im Rahmen des §46 Abs.3 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zu beteiligen, da das Gewässer Wublitz zur Stadt Potsdam gehört und im Bereich des Ortsteils Grube liegt.  

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

In diesem Bereich befinden sich derzeit diverse Einzelstege deren Wasserrechtliche Genehmigung bereits erloschen sind bzw. in den kommenden Jahren erlöschen werden.

Eine erneute wasserrechtliche Genehmigung soll den derzeitigen Eigentümern der Einzelstege laut der unteren Wasserbehörde nicht mehr erteilt werden. Laut Aussage der unteren Wasserbehörde Potsdam, sind diese Einzelstege zurück zu bauen und sollen durch mehrere Sammelsteganlagen ersetzt werden. Hierdurch soll eine geordnete, zentrierte und für den Naturraum bessere den Anforderungen an Naturschutzrechtliche Anforderungen geschaffen werden.  

 

Die derzeitigen Einzelstege bedürfen keinen Eingriff in den sensiblen Naturraum, eine Neuerrichtung von Sammelsteganlagen rde einen erheblichen Eingriff in diesen sensiblen Naturraum bedeuten.

 

Die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung gegenüber dem Neubau mehrerer Sammelsteganlagen erschließen sich dem Ortsbeirat Grube nicht und sind von den zuständigen Fachabteilungen dem Ortsbeirat Grube zu erläutern.

 

Die Sammelsteganlagen reichen weit in die Wublitz hinein, hierdurch wird eine größere Wassertiefe erreicht, was wiederum zum anlegen größerer Boote führen würde. Dies bedeutet, dass das Naturschutzgebiet Wublitz größere Boote mit ihrem größeren Tiefgang stärker belastet wird.

 

Würde eine durch die untere Wasserbehörde der Stadt Potsdam an private Investoren und Betreiber einer solchen Anlage vergeben werden, rden nur Anlieger der Straße Am Schafgraben (Leest, Potsdam-Mittelmark) hiervon profitieren, obwohl die Wublitz zum Stadtgebiet der Landeshauptstadt gehört.

 

Unklar ist zudem wie nach Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung der Einzelsteganlagen gewährleistet wird, dass die derzeitigen Nutzer einen Platz an einer Sammelsteganlage erhalten können.  

 

Des Weiteren wurden auf der Grubener Seite der Wublitz die Neuerrichtung von Stegen abgelehnt und dafür eine Genehmigung auf der Leester Seite der Wublitz erteilt.

 

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Anlagen

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