Beschlussvorlage - 20/SVV/1186

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Kauf des Geschäftsanteils des Fördervereinsr Jugend und Sozialarbeit e.V. an der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und Soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (nominell 12.544,00 €),

 

 

  1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und Soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH gemäß Anlage.
     
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

 

Die Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH wurde am 02.11.1995 zunächst als Bürgerhaus am Schlaatz gemeinnützige GmbH notariell errichtet. Die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam erfolgte am 03.02.1997 (HRB 9980).

 

Die Umfirmierung in Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH“ (KUBUS) erfolgte am 15.10.2010. Die Eintragung der Umfirmierung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde am 13.01.2011 unter der o.g. Registernummer des Handelsregisters vorgenommen.

 

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Satzungsgemäßer Gesellschaftsgegenstand ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports, der Kunst und Kultur - vornehmlich der Stadtteilkultur und der kulturellen Bildung - sowie des bürgerschaftlichen Engagements in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Erfüllung des Gesellschaftszweckes dienen insbesondere

 

  • die Trägerschaft von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Bürgerhäusern und Nachbarschaftszentren, z.B. von Jugendklubs und von Einrichtungen und Projekten, die unmittelbar zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes beitragen,

 

  • die Durchführung von Breitensportveranstaltungen für die Allgemeinheit, welche insbesondere die Gesundheit und die Bewegungs- und Koordinationsfähigkeit sowohl von Kindern, Jugendlichen als auch von Senioren unterstützen,

 

  • die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zu bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik, die Kindern, Jugendlichen und Senioren eine eigene künstlerische Betätigung ermöglichen, sowie Ausstellungen, Vorträge und Konzerte für die Allgemeinheit, die das Interesse an der Kunst und Kultur fördern,

 

  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Partizipation und der politischen Bildung für die Allgemeinheit dienen, sowie Aktivitäten, um verschiedene Bevölkerungsgruppen zueinander zu führen mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis und die soziale Verantwortung füreinander zu fördern.

 

Alle Angebote und Einrichtungen der KUBUS sollen niedrigschwellig, verlässlich und kostengünstig allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. In allen Bereichen sind freiwillig und ehrenamtlich Engagierte aufzunehmen und zu unterstützen. Besondere Bedeutung ist in der praktischen Arbeit gemeinwesenorientierten und generationsübergreifenden Angeboten beizumessen.

 

Die KUBUS ist Trägerin des Bürgerhauses am Schlaatz, des Jugendclubs „Alpha“, des Treffpunkt Freizeit im Neuen Garten und des Kindermusiktheaters „Buntspecht“.

 

Gesellschafter der KUBUS sind aktuell:

 

Landeshauptstadt Potsdam (LHP)    mit 51 % der Geschäftsanteile und

rderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (FJS e.V.) mit 49 % der Geschäftsanteile.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

 

Kauf des Geschäftsanteils des FJS e.V.

 

Im beiderseitigen Einverständnis ist vorgesehen, dass die Mehrheitsgesellschafterin der KUBUS, die LHP, die Anteile des Minderheitsgesellschafters, FJS e.V., übernimmt und die LHP somit alleinige Gesellschafterin der KUBUS wird.

 

Der Vorstand des FJS e.V. hat im April 2020 einen Beschluss zur Übergabe seiner Geschäftsanteile an die LHP gefasst.

 

Es wird angestrebt, die Gesellschaftsanteile der KUBUS gGmbH 100%ig zu halten.

Ursächlich hierfür ist eine Reihe von in den letzten Jahren virulent gewordenen Handlungsbedarfen in Bezug auf die Gesellschaft. Dazu zählen im Kern die nachfolgenden Aspekte:

 

  • Fiskalische Herausforderungen
    • Mit dem haushaltbegleitenden Beschluss DS: 17/SVV/0951 wurde die Verwaltung beauftragt die Finanzierung der KUBUS gGmbH neu zu ordnen und an die laufende Preisentwicklung anzupassen.

Dies resultiert aus der wiederholt von der Geschäftsführung benannten und im Aufsichtsrat dokumentierten erforderlichen Anpassung der Finanzierungströme. Auch aus dem jährlich vorzulegenden Wirtschaftsplan wurde eine Unterdeckung deutlich. Eine Anpassung der Zuwendung durch die LHP erfolgte letztmalig 2011. Eine laufende Zuwendung des Minderheitsgesellschafters an die KUBUS gGmbH erfolgt nicht.

 

  • Portfolio des Trägers
    • rgerhaus Am Schlaatz

Eine Weiterentwicklung des Bürgerhauses Am Schlaatz scheint vor dem Hintergrund der lokalen Bedarfe und der Angebotslandschaft im Sozialraum geboten.

 


  • Treffpunktes Freizeit

Die Einrichtung ist in der Potsdamer Angebotslandschaft fest etabliert. Gleichwohl bedarf es einer Anpassung der Finanzierungsstruktur. 

 

  • Kinder- und Musiktheater (KMT) Buntspechte: In mehreren Gesprächen mit der Geschäftsführerin der KUBUS gGmbH und der Leiterin des KMT Buntspechte wurde deutlich, dass das Angebot des Kinder- und Musiktheaters Buntspechte nicht auskömmlich finanziert ist. Hier bedarf es einer strukturellen und finanziellen Neujustierung. Zudem konnte der im Dezember 2009 mit der Drucksache 09/SVV/1112 gefasste Beschluss und damit verbundene Auftrag „inhaltliche Weiterentwicklung als Angebot der kulturellen Bildung in der Arbeit mit Kindern, u.a. niedrigschwelliges Angebot im Bürgerhaus am Schlaatz ohne ausschließliche Ausrichtung auf Aufführungen und damit Öffnung zu neuen Teilnehmergruppen“ nicht umgesetzt werden. Auch dieser Thematik gilt es sich adäquat anzunehmen.

 

  • Strategische Weiterentwicklung

Es besteht Einigkeit seitens des Aufsichtsrates, der Geschäftsführung, den federführenden MitarbeiterInnen, des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport und der zuständigen Geschäftsbereichsleiterin, dass eine strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft geboten ist. Der Prozess wurde im Herbst 2020 eingeleitet. Der Jugendhilfeausschuss wird in diesen Prozess an geeigneter Stelle einbezogen.

 

  • Personeller Wechsel:
    • Perspektivisches Ausscheiden der Gesellschaftervertretung des FJS e.V.

Der langjährigen Vertreter des FJS e.V., im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung Herr Wolf-Dieter Tuchel scheidet altersbedingt auf absehbare Zeit aus.

 

  • Engagement des FJS e.V:
    • Das inhaltliche Engagement des FJS e.V. in den letzten Jahren wird von vom Fachbereich Bildung, Jugend und Sport als eher gering bewertet. Dies ist unter anderem in einer anderen Schwerpunktsetzung (Medien) begründet. Selbstkritisch muss angemerkt werden, dass seitens der LHP in ihrer Rolle als Hauptgesellschafter diese aktive Einbringung in die Entwicklung der Gesellschaft auch nicht eingefordert wurde. In einem konstruktiven Gespräch wurde dies am 09.03.2020 zwischen den Vertretern der Gesellschafter thematisiert.

 

  • Bedarfe des Fachbereiches:
    • Interimsträgerschaft:

In der jüngeren Vergangenheit stand der Fachbereich vor der Herausforderung Aufgaben, welche bei Trägern angelagert waren, kurzfristig zu übernehmen. Dies bezog sich ausschließlich auf eine Interimsperiode, da das Angebot weitergeführt werden sollte / musste und ein Vergabe- und Interessenbekundungsverfahren in der Kürze der Zeit nicht ausgelöst werden konnte. Ein diesbezüglicher Fall konnte in der Vergangenheit juristisch gelöst werden. Eine zweite Herausforderung stellt aktuell bspw. die Aufgabe der Trägerschaft für den Abenteuerspielplatz Blauer Daumen zum Jahresende dar. Hier wäre es sinnvoll wenn eine kommunale Tochter im Wege der Inhousevergabe für einen begrenzten Zeitraum tätig werden könnte und so das Angebot für Kinder und Jugendliche weiterhin aufrechterhalten werden könnte.

 


  • Träger kommunaler Kindertageseinrichtungen

Es besteht die politische Willensbekundung zur kommunalen Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen. Dieser dokumentiert sich in der Drucksache 19/SVV/0916.

Ein Teil der freien Träger der Jugendhilfe kritisiert dieses Vorhaben. Kernargumentation ist die hohe Auslastung des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport, insbesondere im Bereich Kindertagesbetreuung.

Die perspektivische Entwicklung der Kubus gGmbH zum kommunalen Kitaträger könnte diesem Umstand Rechnung tragen. Ab einer noch zu definierenden Größenordnung könnte der Betrieb der kommunalen Kindertageseinrichtungen in die Kubus GmbH ausgelagert werden. Voraussetzung ist die alleinige kommunale Eigentümerschaft und die fachliche Weiterentwicklung der Kubus GmbH. Selbstverständlich ginge einem solchen Vorhaben eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung voraus.

 

 

Im Ergebnis strebt die LHP die Änderung der Gesellschafterstruktur hin zum alleinigen Gesellschafter an. Dieses Vorhaben wurde in einem Gespräch am 09.03.2020 mit dem Vorstand des FJS e.V. thematisiert. Dem Vorhaben der LHP stimmt der Mitgesellschafter zu und dokumentiert dies mit Schreiben vom 02.06.2020. Der Aufsichtsrat der KUBUS gGmbH wird über das Vorhaben im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2020 schriftlich informiert.

 

Der LHP entstehen bei diesem Vorgehen keine strukturellen Kosten, da die laufende Finanzierung der KUBUS GmbH ausschließlich durch den Hauptgesellschafter auf der Basis der entsprechenden Etatisierung im Haushalt erfolgt.

Da die LHP bei Gründung auch die Geschäftsanteile des FJS e.V. als „Eigenkapitalhilfe“ übernommen hatte, entstehen bei Kauf der Geschäftsanteile auch keine einmaligen Kosten für die LHP.

 

 

Anpassung des Gesellschaftsvertrages

 

Der Gesellschaftsvertrag der KUBUS gGmbH ist an die geänderte Gesellschafterstruktur (100% der Geschäftsanteile LHP) anzupassen. Gleichzeitig soll der Gesellschaftsvertrag dem am 28.02.2019 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) geänderten Mustergesellschaftsvertrag für die LHP (Drucksache Nr.18/SVV/0785) angepasst werden. Zweck und Gegenstand des Unternehmens (§ 2 des Gesellschaftsvertrages der KUBUS gGmbH) bleiben unverändert.

 

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der KUBUS gGmbH entspricht nur in Teilen den grundlegenden Regelungen des Mustergesellschaftsvertrages der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), welcher am 30.01.2013 von der SVV beschlossen und als ergänzende Unterlage den Leitlinien guter Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex der LHP beigefügt wurde.

 

Mit dem vorliegenden Gesellschaftsvertragsentwurf erfolgte eine umfassende Überarbeitung des gesamten Gesellschaftsvertrages der KUBUS gGmbH in Anpassung an den Mustergesellschaftsvertrag für die LHP in der Fassung vom 28.02.2019.

 

Auf Grund des Austritts des Minderheitsgesellschafters wurden darüber hinaus die Kapitalverhältnisse der KUBUS (nun mehr 100%ig LHP) als auch die Aufsichtsratsbesetzung geändert. Bislang hat der Minderheitsgesellschafter FJS e.V. auch einen der aktuell fünf Sitze im Aufsichtsrat.

 

Der Aufsichtsrat setzt sich nach derzeit geltendem Gesellschaftsvertrag wie folgt zusammen:

 

   Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern:

 

a)      der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm/ihr zu betrauender Beschäftigter/zu betrauende Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b)      zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,

 

c)      ein Aufsichtsratsmitglied, das vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. entsandt wird,

 

d)      ein Aufsichtsratsmitglied, das von den Versammlungen der Nutzer der Einrichtungen der KUBUS entsandt wird.

 

Nach Ausscheiden des Minderheitsgesellschafters wird sich der Aufsichtsrat letztlich aus den verbliebenen 4 Mitgliedern [siehe a), b), d)] zusammensetzen.

 

Der geänderte Gesellschaftsvertrag ist als Anlage der Beschlussfassung beigefügt. Eine Synopse wurde nicht erstellt, da der Vertrag umfassend aktualisiert und auch somit weitgehend an Struktur und Regelungen des neu gefassten Mustergesellschaftsvertrages angepasst wurde.

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Die SVV entscheidet gemäß § 28 Nummer 21 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Änderung der Höhe der Beteiligung an Unternehmen im Sinne des § 92 Absatz 2 Nummer 3.

 

Darüber hinaus entscheidet die SVV gemäß § 13 Absatz 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

 

 

 

Anlage: Entwurf geänderter Gesellschaftsvertrag


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die LHP hatte als Mehrheitsgesellschafterin bei Gründung der vormaligen Gesellschaft Bürgerhaus am Schlaatz gemeinnützige GmbH die Einzahlung auf das Stammkapital vollständig getragen und somit die Stammeinlage des FJS e.V. finanziert (Beschluss der SVV Drucksache 95/0371/2).

Die spätere vom FJS e.V. anteilige Einzahlung in das Stammkapital der vormaligen Gesellschaft Bürgerhaus am Schlaatz gemeinnützige GmbH im Zuge der in 2010 erfolgten Kapitalerhöhung (Angleichung an Euro-Beträge) in Höhe von 17.346  wurden als Zinsen auf o.g. „Eigenkapitalhilfe“ durch die LHP angerechnet.

Somit entstehen der LHP keine Kosten aus dem Kauf des Geschäftsanteils des FJS e.V.

 

Die Kosten der Beurkundung trägt die Gesellschaft.
 

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Anlagen

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