Antrag - 20/SVV/0861

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein neues Konzept für Sachprämien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der christlichen Kliniken in Potsdam (St. Josefs Krankenhaus, Oberlinklinik, Evangelisches Zentrum für Altersmedizin) zu erarbeiten, um die zusätzliche Belastung während der Coronakrise zu würdigen. Dabei ist anzustreben, dass jede/r Mitarbeiter/in eine Sachprämie mit einem Gegenwert von etwa € 500 aus dem Bereich der städtischen Unternehmen bekommt, etwa Zeitkarten der ViP GmbH oder Gutscheine der EWP r Energie- oder Wasserkosten.

 

Dem Hauptausschuss ist im September 2020 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

Nach dem Shutdown des Ernst-von Bergmann-Krankenhauses (EvB) in Folge der Corona-Pandemie wurden von den nicht-städtischen Kliniken wesentliche Aufgaben des EvB zusätzlich übernommen, sodass in der Krisenzeit die medizinische Versorgung in der Landeshauptstadt gesichert werden konnte. Dies erfolgte unter größtem Arbeitseinsatz und Engagement der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ausreichung einer Prämie in Höhe von jeweils € 500 an die Beschäftigten des  EvB und das gleichzeitige Angebot von Gutscheinen für das Schwimmbad blu, den Nikolaisaal, das Potsdam-Museum und das Hans-Otto-Theater für die Beschäftigten der nicht-städtischen Häuser ist öffentlich nicht vermittelbar und hat zu großem Unmut unter den Beschäftigten geführt, zumal ein Interesse an Theater- Konzert- Museums- und Schwimmbadbesuchen gar nicht abgefragt wurde. Daher entschied man sich seitens der Belegschaften für die Ablehnung dieser Gutscheine.

 

Die Coronakrise stellt eine extreme Ausnahmesituation dar und hat die Beschäftigten aller Potsdamer Krankenhäuser an die Grenze der Belastbarkeit geführt und teilweise den Einsatz der eigenen Gesundheit gefordert. Die Anerkennung dieser Leistungen darf nicht von der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung abhängig gemacht werden.  Insbesondere muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die christlichen Krankenhäuser originär städtische Aufgaben übernommen haben, als die städtische Klinik dazu nicht in der Lage war. Da aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Geldprämien an nicht-städtische Unternehmen ausgezahlt werden dürfen, sollen Sachprämien aus den Bereichen der städtischen Unternehmen ausgegeben werden, die eine spürbare Entlastung im Alltag bringen und etwa  dem Wert von € 500  entsprechen, z.B. eine Jahreskarte des ViP (€ 445,20 für das Tarifgebiet Potsdam AB). Neben einer angemessenen Würdigung der Beschäftigten der nicht-städtischen Krankenhäuser kann somit auch ein Imagegewinn für die städtischen Unternehmen sowie ein Anreiz für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erzeugt werden.

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Anlagen

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