Antrag - 21/SVV/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;

2. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;

3. darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.


 

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Erläuterung

Begründung

Die Mitteilungsvorlage 20/SVV/1414 „Barrierefreiheit an Schulen“ hat aufgezeigt, an welchen Potsdamer Schulen die Herstellung von Barrierefreiheit möglich ist und mit welchem finanziellen Aufwand dies jeweils verbunden ist. Diese Grundlage ist erforderlich, um die weitest mögliche Herstellung der Barrierefreiheit an Potsdamer Schulen planen und umsetzen zu können.

 

Diese Planungsgrundlage wird auch für die Kitas, Verwaltungsgebäude und die anderen öffentlich genutzten Nichtwohngebäude des KIS benötigt. Mit diesen Überblick können die nötigen Baumaßnahmen priorisiert und geplant werden, um sicherstellen zu können, dass zukünftig an allen öffentlichen Nichtwohngebäuden im Eigentum der Stadt, wo dies möglich ist, vollständige Barrierefreiheit auch tatsächlich hergestellt wird.


 

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