Antrag - 21/SVV/0080

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Das Rechnungsprüfungsamt erhält nach § 101 Absatz 3 Satz 2 BbgKVerf den Prüfungsauftrag, die haushalterische Abwicklung der Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen, insbesondere die Finanzierungsvereinbarung zwischen der LHP und der VIP zu untersuchen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Im öffentlichen Raum steht, dass die ViP bis 2025 zehn Niederflurstraßenbahnen für etwa 41 Mio. € anschaffen wird. Teil der Finanzierung ist ein Zuschuss in Höhe von 12,3 Mio. € der LHP an die ViP, der durch den Abschluss einer entsprechenden Finanzierungsvereinbarung rechtlich abgesichert werden soll.  Übergreifend gibt es zum Vorgang den Haushaltsvorbehalt, dass die zu realisierenden Maßnahmen, d. h. die notwendigen Auszahlungen, der Beschränkung des jeweils beschlossenen Haushalts unterfallen.  Nach § 3 der Haushaltssatzung 2020/2021 ist bestimmt, dass Verpflichtungsermächtigungen für 2020 und 2021 nicht festgesetzt sind. Hiernach ist das Eingehen von Zahlungsverpflichtungen, die erst in späteren Jahren zu Auszahlungen führen, nicht möglich.       

 

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