Antrag - 01/SVV/0473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei eingehenden Anträgen auf den Verkauf von Privatadressen, künftig zu prüfen, ob dem Recht der Bevölkerung auf  informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor dem privaten Interesse am Erwerb der persönlichen Daten eingeräumt werden kann.

 

Entscheidungen über den Verkauf von Daten an Dritte sind künftig unter Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit mindestens zwei Wochen vor Übermittlung der Daten öffentlich bekanntzumachen.

 

 

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Erläuterung

Bereits mehrfach beantragte unsere Fraktion, Privatadressen nicht an Dritte zu veräußern. Die Stadt hielt diesen Anträgen immer wieder rechtliche Einwände entgegen. Dazu verweisen wir auf die in der Anlage befindliche Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die diese Argumente widerlegt.

Die Potsdamer Stadtverordneten würden mit dem Antrag deutlich machen, daß das Recht, über die Verwendung der eigenen Daten selbst zu entscheiden, Vorrang vor der Nutzung der Daten durch Dritte haben soll.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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