Antrag - 21/SVV/0448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam spricht sich für die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die brandenburgische Landesverfassung aus.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dieses Anliegen im Rahmen des Städte-und Gemeindebundes Brandenburg zu vertreten und es zum Gegenstand der Arbeit des Deutschen Städtetages zu machen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestagswahlkreis Potsdam dazu positionieren, wie sie zur Einführung eines Grundrechts auf Wohnen stehen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Viele Menschen in der Bundesrepublik leiden unter einer großen Wohnungsnot. Vor dem Hintergrund steigender Mieten und eines erheblichen Defizits an bezahlbaren Wohnungen sind Obdachlosigkeit und völlig unzureichende Wohnverhältnisse realer Alltag in unserem reichen Land.

 

Das widerspiegelt sich auch in besonderer Weise in der Stadt Potsdam. Wenn man dieses Problem an der Wurzel packen will, dürfen Wohnungen nicht länger eine Ware sein, die nach den Regeln der Marktwirtschaft gehandelt wird.  Deshalb sollte das Ziel darin bestehen, ein Grundrecht auf Wohnen in das Grundgesetz und in die Landesverfassung aufzunehmen und damit jedem einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung einzuräumen.

 

Mit einer Initiative aus der Landeshauptstadt Potsdam soll ein Beitrag dazu geleistet werden, eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Grundrecht auf Wohnen in Gang zu bringen. Dafür sind nicht zuletzt die bevorstehenden Bundestagswahlen ein guter Resonanzboden/ Transmissionsriemen.

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