Antrag - 21/SVV/0343

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Hauptausschuss ist das Gremium der Stadtverordnetenversammlung das sich intensiv und regelmäßig mit der Begleitung und Steuerung der städtischen Unternehmen befasst.

 

Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

       Halbjährlich erfolgt eine Vorstellung und Diskussion der Situation städtischer Unternehmen einschließlich einschließlich geplanter Entwicklungsrichtungen. Dazu sind die zuständigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einzuladen.

 

       Nach zeitnaher Vorlage des jährlichen Beteiligungsberichts der Stadt wird dieser unverzüglich im Hauptausschuss behandelt.

 

       Der Oberbürgermeister informiert den Hauptausschuss unverzüglich über wichtige Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen, wie z.B. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.

 

       Der Hauptausschuss erarbeitet Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung der Beteiligungssteuerung.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt über eine breit angelegte Struktur von städtischen Unternehmen, die große Teile der kommunalen Daseinsvorsorge abdecken. Durch eine kluge und wirksame Steuerung soll gesichert werden, dass diese Unternehmen mit qualifizierten und bezahlbaren Leistungen und in hoher Zuverlässigkeit gute Bedingungen für das Alltagsleben der Potsdamerinnen und Potsdamer sichern.

 

Eine wichtige Rolle in dieser Unternehmenssteuerung spielt die Stadtverordneten- versammlung. Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen Jahre wird dem Hauptausschuss die zentrale Rolle für die Unternehmenssteuerung zugeordnet. Zugleich soll diese Aufgabe durch konkrete Vorgaben einen höheren Stellenwert in der Arbeit des Hauptausschusses erhalten.


 

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