Antrag - 21/SVV/0506

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Havelseen“ im Sinne des § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich der Karte im Anhang einzusetzen.

 

Dazu ist beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gemäß §4 Absatz 1 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) zu beantragen, dass die Befugnis zur Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten auf die Untere Naturschutzbehörde übertragen wird.

 

Im Anschluss daran ist die Schutzwürdigkeit für das Areal zu prüfen, um die genaue Lage des LSG „Havelseen“ festzulegen und dann bei Vorliegen einer Schutzwürdigkeit ein Antrag auf Ausweisung des LSG „Havelseen“ in die SVV einzubringen. Ziel dabei ist eine Verbindung des angrenzenden NSG „Falkenrehder Wublitz“ und des LSG „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zu schaffen.

 

Dabei sind die ausführlichen Untersuchungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Bundesautobahn (A) 10, Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage (TR) Havelseen

an der linken Richtungsfahrbahn (RF) der A 10, km 130,00 einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen“ zu nutzen sowie ggf. zu aktualisieren und zu erweitern.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Dezember 2021 über erste Zwischenergebnisse und dann fortlaufend bei Fortschritten zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die aktuellen Unterlagen zum Planfeststellungverfahren zur Tank- und Rastanlage „Havelseen“ haben eindrücklich die Schutzwürdigkeit des dort beplanten Areals dargestellt. Die Region stellt einen hochwertigen Biotopverbund zwischen dem Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ sowie den Naturschutzgebieten „beritzer Heide“, „Ferbitzer Bruch“ und „Falkenrehder Wublitz“ dar. Dabei handelt es sich um eine reichhaltig strukturierte Region mit Feuchtgebieten, Magerwiesen, aufgelassenen Obstwiesen, unbewirtschafteten Naturwäldern, hochwertigen Ackerflächen und Gewässern, die seit Jahrhunderten gewachsen ist.

 

Die Region ist Lebensraum unzähliger, auch geschützter Tierarten. Zahlreiche seltene und streng geschützte Vögel wie Fischadler, Feldlerche, Kuckuck, Rauchschwalbe, Schilfrohrsänger, Turmfalke und sogar der Kiebitz leben nachweislich in dem Areal, ebenso wie geschützte Amphibien, Eidechsen, Fledermäuse und Fischotter sowie eine selten gewordene Insektenvielfalt. Viele der Tiere sind sehr sensibel, anspruchsvoll in Bezug auf ihren Lebensraum und erleiden daher seit Jahrzehnten enorme Populationsrückgänge. Eine Neuausweisung eines Schutzgebietes würde die biologische Vielfalt dauerhaft sichern und gemeinsam mit den angrenzenden NGSs und LSGs einen zusammenhängenden Naturraum mit einem kompletten großflächigen geschützten Biotopschutzverbund herstellen. Dies passt auch zu den Klimaschutzzielen des LHP.

 

Laut § 4 der Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung (https://bravors.brandenburg.de/ verordnungen/natschzustv) ist grundsätzlich das MLUK für die Ausweisung von LSG und NSG und damit auch für die Änderung von Schutzgebietsverordnungen zuständig. Es ist aber auch vorgesehen, dass die Zuständigkeit auf Landkreise oder kreisfreie Städte übertragen werden kann (Absatz 1), wenn die Gebiete vollständig im Gebiet eines Kreises oder einer Stadt liegen. Das muss von der Stadt beim MLUK beantragt werden. Zuständig für den Erlass der Schutzgebietsverordnungen wäre dann die Stadtverordnetenversammlung (§ 4 Absatz 4). Deswegen der Antrag.

 

Anhang: Abbildung 1: Karte entnommen aus Planfeststellungsverfahren (U9.1 Blatt1 Maßnahmenübersichtsplan), bearbeitet; Grün schraffierte Fläche: ungefähres Prüfgebiet für LSG „Havelseen“

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Anlagen

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