Antrag - 03/SVV/0276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in § 17 der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Einwohnerversammlung soll stärker als bisher genutzt werden, um wichtige Angelegenheiten der Stadt unmittelbar mit den Einwohnern besprechen zu können.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, jährlich in jedem Wahlkreis der Stadt auf einer Einwohnerversammlung über aktuelle Problem der Stadt zu informieren und sich unmittelbar den Fragen der Bürger zu stellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß § 17 der Gemeindeordnung sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck sind Einwohnerversammlungen und andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Die regelmäßige Durchführung solcher Einwohnerversammlungen ist bisher in Potsdam nicht üblich. Einwohnerversammlungen könnten z.B. der Rahmen sein, um über wichtige Angelegenheiten der Stadt oder des Wahlkreises zu informieren und das Gespräch mit den Bürgern zu suchen, indem z.B. der Haushaltsplan öffentlich diskutiert wird.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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