Antrag - 20/SVV/1215
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der örtlichen Bauleitplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
18.02.2021
| |||
|
05.05.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
|
Vorberatung
|
|
|
09.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
|
Vorberatung
|
|
|
23.03.2021
| |||
|
20.04.2021
| |||
|
18.05.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
25.03.2021
| |||
|
29.04.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein umfassendes Paket zur Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekten in der örtlichen Bauleitplanung schrittweise zu erarbeiten.
Hierzu sollen Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, entwickelt werden, die in Bauleitplänen und durch Regelungen in städtebaulichen Verträgen (inkl. etwaiger Verkaufsverträgen), nach Abwägung umgesetzt werden sollen. Dazu soll künftig im Regelfall, die als Anlage beigefügte Standard Liste angewendet werden.
Zudem soll ergänzend eine „Potsdamer Checkliste für Bauwillige“ erarbeitet werden, in der alle Informationen für ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen, Hinweise auf die Baukultur sowie optimale Lebens- und Wohnbedingungen in Potsdam und finanzielle Fördermöglichkeiten dargestellt werden.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Rahmens (SBWL) soll regelmäßig berichtet werden, beginnend im September 2021.
Erläuterung
Begründung:
Um die Berücksichtigung ökologischer Kriterien und von Nachhaltigkeitsaspekten in der örtlichen Bauleitplanung noch stärker als bisher sicherzustellen, können Standards definiert werden, die sich teilweise auf das Aufstellungsverfahren, teilweise aber auch auf konkrete Festsetzungen beziehen. Aufgrund der Vielfältigkeit und auch der Unterschiedlichkeit von Planungsaufgaben und Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, nur eine begrenzte Zahl konkreter Festsetzungen zu standardisieren und diese in den Abwägungsprozess mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, welche Festsetzungen über den Katalog der in Anlage dargestellten Standards hinaus sinnvoll sind, die Beeinträchtigung der Umwelt unter Würdigung aller anderen abwägungsrelevanten Belange zu minimieren oder besser zu vermeiden.
Anlage: Künftige ökologische Standards in der örtlichen Bauleitplanung und in städtebaulichen Verträgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
234,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
54,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
57,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
53,3 kB
|