Beschlussvorlage - 21/SVV/0472

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 2 auf Grundlage § 87 Abs. 3 Nr. 1-4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage 1 - Kurzeinführung
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung der Änderung der Kinderspielplatzsatzung entfaltet keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Positive finanzielle Auswirkungen entstehen beim Abschluss von Ablösevereinbarungen mit dem Bauherrn, wenn er seiner Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Dann werden finanzielle Mittel eingenommen, in den städtischen Haushalt eingespeist und später entsprechend dem Bestimmungszweck verwendet.

 

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Anlagen

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