Antrag - 03/SVV/0330

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ parallel zum Bebauungsplan Nr.  35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ in der Priorität 1 für die Verbindliche Bauleitplanung zu bearbeiten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eberhard Kapuste

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Für den Bereich der Berliner Vorstadt nördlich der Berliner Straße und westlich der Schwanenallee befinden sich zwei Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren. Zu beiden dieser Verfahren ist eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. Für den Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ besteht auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2002 („Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, DS 02/SVV/0870)  die Möglichkeit der Finanzierung der Planungsleistungen durch Dritte. Für den Bebauungsplan Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ besteht diese Möglichkeit auf absehbare Zeit nicht, sodass die notwendigen Planungsleistungen von der Stadt Potsdam zu erbringen bzw. zu tragen sind. Da die Vorstadt insgesamt eine homogene städtebauliche Struktur aufweist und der Planungsanlass und die Planungsziele für die beiden Bebauungspläne sich nicht grundsätzlich unterscheiden, sollten die beiden Bebauungspläne zeitgleich bearbeitet werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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