Beschlussvorlage - 21/SVV/0426

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring“ entschieden (gemäß Anlagen 5 und 6).
  2. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring" wird zugestimmt (siehe Anlage 9).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).
Reduzieren

Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (Juli-September 2020) sowie zur Betroffenenbeteiligung (Oktober 2020) zum Bebauungsplan Nr.145 "Am Humboldtring“, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und dem städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.

Über die Ergebnisse vorangegangener Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 06.12.2017 (DS17/SVV/0704) und am 20.05.2020 (DS20/SVV/0157) entscheiden. Diese Abwägungen sind als Anlage zu besseren Gesamtübersicht der Abwägungsentscheidung nochmals beigefügt. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Der überwiegende Teil der zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Bei Inkraftsetzung der Planung werden auch Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden. (Planungs- und Herstellungskosten für Geh- und Radwege sowie Pflege der öffentlichen Grünflächen/straßenbegleitgrün)

Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition           geschätzter Aufwand in €   Finanzierung aus Produktkonto             

Herstellung Fuß– u. Radweg                ca.13.000                      5410003 / 7852000 (Bau)

als Anschluss an

Nuthestraße Tramstation

  

Fußweg am Grundschule               ca. 41.250      5410003 / 7852000 (Bau)

 

Planungskosten für o.g. Maßnahmen  ca.   5.425                      5410003 / 7852000 (Bau)

   

Summe Herstellungskosten:                ca. 59.675 finanziert aus IVM 47000042 Maßnahmen zur

             Barrierefreiheit

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

 

Fortsetzung finanzielle Auswirkungen:

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition                   geschätzter Aufwand in €      Finanzierung aus Produktkonto

 

Summe Unterhaltungskosten           ca. 4.635,40            5410003 / 7221200 (Unterhaltung)

für folgende Erschließungsflächen:

(Fuß-u. Radweg als Anschluss Nuthestraße Tramstation, Fußweg an Grundschule, Planstraße A inkl. Stellplatz-umfahrung, Fuß- und Radweg als Verbindung zur öffentlichen Grünfläche)              

 

Straßenbegleitgrün:            ca. 9.359,90     5410002 / 5221200 (Unterhaltung)

(Straßenbegleitgrün nördlich Planstraße A, Böschungsfläche)

 

Öffentliches Grün:            ca.29.347,90     5510000 / 5221100 (Unterhaltung)

(naturnahe Fläche parallel Havelufer, öffentliche Grünfläche)

 

Mit der Umsetzung der Planung ist ab 2021/2022 zu rechnen. Aufgrund der Fertigstellung im Jahr 2022 fallen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) erst im Jahr 2023 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Fläche mit Zweckbestimmung Kindertages-stätte/Schule“. Hier ist die Realisierung eines temporären Schulgebäudes inklusive Freianlagen bereits nach § 34 BauGB genehmigt und realisiert. Entstehende Kosten sind im Zuge dieser Genehmigung bereits berücksichtig sodass aus diesem Bebauungsplan heraus für den Bereich keine Folgekosten zu erwarten sind.

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) findet für die vorliegende Planung Anwendung, da mit dem Bebauungsplan neue Wohnbaurechte begründet werden. Im Ergebnis der Angemessenheitsprüfung konnte daher eine Kostenbeteiligung der Vorhabenträgerin an der Herstellung von Plätzen in Krippen, Kindertagesstten, Horten und Grundschulen in Höhe von 986.795 Euro im städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

 

Loading...