Antrag - 21/SVV/0436

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, im Entwicklungsgebiet Krampnitz vor Schaffung neuer Baurechte und vor Genehmigung bauvorbereitender Maßnahmen sicherzustellen,

 

- dass die umweltverträgliche, klimaneutrale verkehrliche Erschließung für einen neuen Stadtteil mit bis zu 10.000 Einwohnern vollständig gesichert ist (planungsrechtlich und finanziell),

 

- dass ein Energieversorgungskonzept vorgelegt wird, das die CO2-neutrale Versorgung des Stadtteils mit Wärme bzw. Energie zu jeder Zeit garantiert und

 

- dass die vollständige Vereinbarkeit der Entwicklungsmaßnahme mit den Zielen der Landesplanung unter den o.g. Rahmenbedingungen rechtsverbindlich festgestellt wird.

 

Bis zur Erfüllung dieser Voraussetzungen wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

- keine Auslegungs- und keine Satzungsbeschlüsse zu B-Plan-Verfahren fassen zu lassen oder bekanntzumachen,

- keine Grundstücke zu veräußern oder Nutzungsrechte zu vergeben,

- keine sonstigen rechtssetzenden Akte zu tätigen sowie

- die Genehmigung und den Bau von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen zu stoppen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die SVV hat in mehreren Beschlüssen ihren Willen bekräftigt, dass im Entwicklungsgebiet Krampnitz ein Stadtteil für 10.000 Einwohner*innen entstehen soll. Ein großer Anteil dieser Wohnungen soll durch das städtische Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften sowie mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Der neue Stadtteil soll durch eine Buslinie mit den benachbarten Ortsteilen im Potsdamer Norden verbunden und an die Regionalbahn angeschlossen werden. Die Verbindung zur Potsdamer Innenstadt soll durch eine neue Tramtrasse und einen Radschnellweg gewährleistet werden.

 

In den letzten Monaten haben sich aber deutliche Probleme bei der planungsrechtlichen Sicherung dieser Entwicklung gezeigt. Bislang kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarkeit der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz mit den Zielen der Landesplanung in vollem Umfang bestätigt wird. Ebenso offen ist auch, ob die Tramlinie angesichts der absehbaren denkmal- und eigentumsrechtlichen Konflikte realisiert und finanziert werden kann.

 

Aus diesen Gründen erscheint es erforderlich, die Gesamtplanung des neuen Stadtteils zu sichern, bevor mit voreiligen Einzelentscheidungen vollendete Tatsachen geschaffen und Spielräume der kommunalen Planungshoheit verbaut werden.


 


 

Loading...