Antrag - 03/SVV/0382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landesregierung wird nachdrücklich aufgefordert, die Gemeindefinanzreform im Land Brandenburg voranzutreiben und endlich den Entwurf für ein Kommunales Finanzausgleichsgesetz vorzulegen. Dabei sind die von der Arbeitsgruppe Kreisfreie Städte erarbeiteten Empfehlungen zu berücksichtigen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Landesregierung hat zu Beginn der 3. Wahlperiode des Landtages versprochen, den Kommunalen Finanzausgleich weiterzuentwickeln und auf der Basis eines Finanzausgleichsgesetzes stabiler zu gestalten und den Erfordernissen im Land besser anzupassen. Nach mehrfachen Verschiebungen ist fest zugesagt worden, dieses Finanzausgleichsgesetz ab dem Jahr 2004 in Kraft zu setzen.

Gegenwärtig zeichnet sich die Gefahr ab, dass sich die Landesregierung nicht mehr an diese feste Zusage gebunden fühlt. Deshalb sollte die Vorlage des Gesetzentwurfs eingefordert werden. Dabei sollten auch die von der Arbeitsgruppe Kreisfreie Städte vorgelegten Empfehlungen, die von Innenminister Schönbohm zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind, Berücksichtigung finden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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