Beschlussvorlage - 21/SVV/0566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Einführung des Verfahrens zur Klimawirkungsprüfung in der Landeshauptstadt Potsdam als Testphase gemäß Anlage.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Klimanotstandsbeschluss DS 19/SVV/0543 Punkt I) wurde die Verwaltung aufgefordert, zukünftig bei allen Beschlüssen die Klimawirkung auszuweisen.

Um diesem Auftrag Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, dass eine einfache Handhabung gewährleistet und trotzdem ein zufrieden stellendes Ergebnis liefert.

Ausschlaggebend sind dabei folgende Leitgedanken:

-          Berücksichtigung des Beschlusses des Deutschen Städtetages vom Januar 2020 zur Durchführung der Prüfung in den Facheinheiten

-          Check, ob der zu beurteilende Sachverhalt bereits in den vorliegenden Konzepten „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ oder „Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels“ enthalten ist, wenn ja; wird nicht weiter geprüft

-          sonst weitere Prüfung anhand von Leitfragen zur Art der Betroffenheit in der Klimawirkung positiv oder negativ

-          danach vertiefte Einschätzung der jeweiligen Klimawirkung nach Menge und Dauer

-          Ergebnis der Prüfung wird im Formblatt der SVV-Vorlage in der Begründung vermerkt

 

Das Verfahren wird im Regelfall mit einem Excel-Tool Klimacheck in Vorlagen der LHP“ abgebildet. Das Tool führt selbsterklärend durch die Prüfung und ermöglicht so dem Sachbearbeiter die Ergebnisfindung.

Vom Regelfall kann abgewichen werden, sofern gleichwertige Prüfverfahren durchgeführt werden. Die Begründungsfindung ist wiederum in der Akte zu dokumentieren.

 

Zur Bewertung von Beschlussanträgen kann das Tool ebenso genutzt werden. Die Beratung durch die Koordinierungsstelle Klimaschutz ist möglich.

 

Das Verfahren wird Testweise eingeführt. Es müssen Erfahrungen zur Handhabung und zum Aufwand gesammelt werden. Weiterhin braucht es noch zu verschiedenen Sachverhalten die Entwicklung von Berechnungsgrundlagen und/oder Bewertungskriterien.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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