Antrag - 21/SVV/0800
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.08.2021
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22.09.2021
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03.11.2021
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26.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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07.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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14.09.2021
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26.10.2021
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07.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung und Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Potsdam ein Konzept zu erstellen. Dabei ist zunächst darzustellen, wie die durch das Gesetz neu eröffneten Möglichkeiten genutzt werden können, um den Wohnungsbau zu erleichtern, die Verfahren zu vereinfachen und so die Prozesse zur Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen.
Ein erster Zwischenbericht ist bis Dezember 2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländlichen Raum vorzustellen. Dabei soll festgelegt werden, wie konzeptionell weiterhin verfahren werden soll und bis wann ein detailliertes Konzept erstellt werden soll.
Erläuterung
Begründung:
Am 23. Juni 2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Es gehört zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung und soll dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Es soll konkret bewirken, dass für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht und die Verfahren vereinfacht und so die Prozesse zur Schaffung von Wohnraum beschleunigt werden.
Zuständig für die Ausweisung von Bauland sind die Gemeinden. Im Rahmen der Bauleitplanung legen sie fest, wie die Grundstücke in der Gemeinde genutzt werden dürfen.