Antrag - 21/SVV/0744

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung den Willen und das Ziel, den Uferweg am Groß Glienicker See wieder für die Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen.

 

Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt,

 

  • die Voraussetzungen für die Öffnung bisher gesperrter und wegerechtlich gesicherter Abschnitte des Uferweges zu schaffen und den Uferweg weiterzubauen, wo dies möglich ist,

 

  • Er wird außerdem gebeten, die Anlage temporärer Schwimmstege zu prüfen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat in seiner 24. öffentlichen Sitzung am 15.06.2021 einstimmig beschlossen (DS 21/SVV/0158), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

 

Der Ortsbeirat begndet das Anliegen damit, dass die Herstellung des freien Uferzugangs und die Umwandlung des ehemaligen Todesstreifens in eine öffentliche Grünfläche (Uferpark) mit einem Uferweg eine wichtige Errungenschaft der friedlichen Revolution 1989 und der Herstellung der Deutschen Einheit 1990 war. Diese Entwicklung wurde 20 Jahre später umgekehrt, indem Grundstückseigentümer ihre Abschnitte des Uferwegs für den freien Zugang gesperrt haben. Seitdem führt die Stadt mit den Mitteln der Wegerechtsbeantragungen eine Auseinandersetzung, die bisher ohne abschließenden Erfolg geblieben ist.

 

An zwei bisher gesperrten Stellen hat der Oberbürgermeister beim Grundstücksverkauf an Dritte auf das der LH P gem. B-Plan Nr. 8 zustehende Vorkaufsrecht verzichtet. Die LH P hat dafür ein im Grundbuch gesichertes Wegerecht erwirkt. Dennoch hat der Oberbürgermeister sich dafür entschieden, dieses Recht nicht zu nutzen und den Weg entgegen dem Gemeinwohlinteresse weiter verschlossen zu halten. Die Abweisung der jüngsten Normenkontrollklage geschah aus formalen Gründen. Der darin vorgetragene Sachvortrag kann mit einem möglichen Weiterbau des Uferweges begegnet werden.  

 

Es zeichnet sich ab, dass ein freier Uferzugang an den beiden noch gesperrten Uferwegbereichen erst nach einem langen Zeitraum wieder erreichbar sein wird. Um in absehbarer Zeit den Zugang zum Ufer am Groß Glienicker Seeuferr alle wieder zu ermöglichen, sollte die Stadt den Versuch unternehmen, durch den Bau von Steganlagen, auch abschnittsweise, den gegenwärtigen Zustand zu beenden.

 


 

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