Beschlussvorlage - 21/SVV/0568

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Verpflichtung der Gewobag zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.226.597,08 brutto zuschließen.

 

Im Gegenzug verzichtet die Landeshauptstadt Potsdam auf die Verpflichtung der Gewobag zur Herstellung der Ost-West-Spange als äere Erschließung des Plangebiets, wie das im Vertrag vom 18.06.2001 zwischen der Gewobag und der Gemeinde Groß-Glienicke in § 3 vereinbart wurde.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Waldsiedlung liegt im Norden des Potsdamer Stadtgebiets und gehört zum Ortsteil Groß Glienicke. Das Areal der ehemaligen Kaserne wird teilweise gewerblich genutzt und gegenwärtig durch eine Einfamilienhaussiedlung ergänzt. Dadurch ist mit einer deutlichen Verkehrszunahme auch beim motorisierten Individualverkehr zu rechnen.

 

Die Siedlung liegt in direkter Nähe zur B2, die Potsdam mit Berlin Spandau verbindet. Die Straßenanbindung der Siedlung an die B 2 erfolgt derzeit über die neue Seeburger Chaussee. Sowohl der bauliche Zustand als auch die Trassierung der Straße sind mangelhaft.

 

Die Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ ist nur mit einer entsprechenden verkehrlichen /städtebaulichen Begründung genehmigungsfähig. Aus verkehrlichen Gründen ist eine Ost-West-Spange nur bei einem Fortbau als B2 neu bis zur L 20 als Ortsumgehung von Groß-Glienicke denkbar. Eine solche Baumaßnahme ist weder beim Bund noch bei der Stadt vorgesehen.

 

Da darüber hinaus diese Verkehrslösung wenig verkehrswirksam aus/in Richtung Potsdam und auch Kladow wäre, soll eine alternative Variante realisiert werden. Als verkehrlich sinnvoll und realisierbar wird die Wiederherstellung der alten Seeburger Chaussee zwischen der Kreuzung B2/Ritterfelddamm und der Waldsiedlung angesehen.

 

Die vorliegende Vereinbarung hat den Zweck, die Finanzierung dieser Alternativlösung sicherzustellen, wohingegen von der Herstellung der Ost-West-Spange Abstand genommen wird, zu deren Herstellung sich die Gewobag im städtebaulichen Vertrag vom 18.06.2001 und im Erschließungsvertrag vom 13.04.2011 verpflichtet hatte. 

 

Die Gewobag erklärt sich bereit, eine Abgeltungsvereinbarung mit der Zahlung von 1.226.597,08 Euro mit der Landeshauptstadt abszuschließen. Der Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur würde dann die vorliegende Planung übernehmen und die Straßenanbindung bei Vorliegen von Planungsrecht realisieren.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Abgeltungsbetrag i. H. v. 1.226.597,08 € dient der anteiligen Finanzierung der Herstellung und Ertüchtigung der Alten Seeburger Chaussee und ist maßnahmengebunden einzusetzen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...