Antrag - 21/SVV/0393
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, sexualisierte Gewalt und Stalking
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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02.06.2021
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22.09.2021
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01.12.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.05.2021
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26.05.2021
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15.09.2021
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27.10.2021
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10.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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18.05.2021
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15.06.2021
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07.09.2021
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05.10.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, gegen sexualisierte Gewalt und gegen Stalking in der Landeshauptstadt Potsdam einzurichten.
Die Koordinierungsstelle soll alle lokalen Akteure im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt koordinieren und in den themenrelevanten Arbeitskreisen in Kommune und Land mitwirken. Ihre Arbeit soll ähnlich wie die Psychiatriekoordination oder Suchtkoordination gestaltet und die Stelle in der Verwaltung der LHP angegliedert sein.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im August 2021 über den Sachstand informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Beratungs- und Notdienste sowie die Polizeidienststellen berichten im Zuge der Pandemie von einem Ansteigen der Fälle von Gewalt gegen Frauen. Es ist davon auszugehen, dass der Beratungs- und Unterstützungsbedarf zeitversetzt auch in der „Nach-Pandemie-Zeit“ steigen wird. Für die Unterstützung von betroffenen Personen bedarf es eines funktionierenden Hilfesystems und einer Koordinierungsstelle in der Landeshauptstadt Potsdam.
Mit dem Autonomen Frauenzentrum Potsdam (AFZ) gibt es bereits eine für den Personenkreis spezifische Beratungsstelle mit diversen Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten. Aber durch das AFZ können nicht alle hilfesuchenden Personen erreicht werden. Die Dunkelziffer an geschlechtsspezifischer Gewalt dürfte weitaus höher liegen.
Die Koordinierungsstelle kann präventive Maßnahmen erarbeiten und die Möglichkeiten einer frühen Intervention im Einzelfall stärken. Potentiale dafür sehen wir vor allem in den Bereichen Arbeit, Migration und Wohnen. So könnten z.B. die Wohnungssicherung oder das Wohnungsamt bei Fällen des Auszugs eines Partners präventiv Kontakt aufnehmen oder Migrationsberatungsstellen eine Vermittlung vornehmen, wenn es Anzeichen für eine gefährdende Situation gibt. Die Polizei kann sich im besten Fall an die Koordinierungsstelle wenden.
Durch die Kooperation einer Koordinierungsstelle mit dem Autonomen Frauenzentrum, der Opferhilfe, den Migrationsberatungsstellen, dem ASD des Jugendamtes, dem Bereich Wohnen, der Polizei, den Rechtsbeiständen und anderen Institutionen können Synergieeffekte erreicht und die Wirksamkeit von Maßnahmen gesteigert werden. Der Zugang zum Hilfesystem wird für schutz- und unterstützungssuchende Personen einfacher und der fachliche Austausch zwischen den einzelnen Akteurinnen kann intensiviert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67 kB
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