Beschlussvorlage - 21/SVV/0904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Potsdamer Mitte“ wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2030 verlängert.

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

x

positiv

Begründung:

Projekt/Maßnahme setzt städtisches Klimakonzept um.

 

negativ

 

keine

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Einzelmaßnahmen sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht förderfähigen Kosten durch den städtischen Haushalt, über die Festsetzungen des Investitionsprogrammes bis 2025 hinaus, zu finanzieren.

 

Es wurden für die Jahre 2026 bis 2030 jährlich 250.000 EUR erforderliche Eigenmittel sowohl im konsumtiven als auch im investiven Teil geschätzt. Das bedeutet Eigenmittel konsumtiv für die Jahre 2026 bis 2030 insgesamt 1.250.000 EUR und Eigenmittel investiv ebenfalls 1.250.000 EUR insgesamt 2.500.000 EUR Eigenmittel für 5 Jahre.

 

Die Eigenmittel werden zur Fertigstellung bzw. Ausfinanzierung der Einzelmaßnahmen, innerhalb der Sanierungsgebietsgrenzen, benötigt. Die jahrelange Erfahrung belegt, dass bei den meisten Sanierungsmaßnahmen ein Teil der Kosten nicht förderfähig ist. Diese Kosten werden im Rahmen der Fach- und Ressourcenverantwortung des Fachbereichs bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Derzeitig wird angenommen, dass eventuell Fördermittel ab 2025 für die Gesamtmaßnahme ausgezahlt werden. Die Komplementärmittel dazu wurden in dieser Kalkulation ebenfalls berücksichtigt.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen

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Anlagen

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