Antrag - 21/SVV/0971

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Brandenburgs mit Nachdruck für den zeitnahen Erlass einer Verordnung zur Beschränkung der Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen einzusetzen.

 

Dazu sollte auch die Unterstützung durch andere Kommunen gesucht werden.

 

Dem Hauptausschuss ist im Dezember 2021 zu berichten.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bereits im November vergangenen Jahres thematisierte der Oberbürgermeister in einem Brief an den Brandenburger Landtag, sowie den Ministerpräsidenten die Notwendigkeit des Erlasses einer Verordnung zur Reglementierung der Umwandlungen vom Miet- in Eigentumswohnungen. Eine solche Verordnung, die bisher eine Sozialerhaltungssatzung gekoppelt war, verweigerte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Mit dem kürzlich beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz sind die bundesrechtlichen Rahmen-bedingungen jedoch novelliert worden. Der § 250 BauGB ermächtigt die Landesregierungen nunmehr, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Ziel des Antrags soll es daher auch sein, auf einen zeitnahen Erlass der benötigten Rechts-verordnung in Brandenburg hinzuwirken.

 

Auf angespannten Wohnungsmärkten dürfen Mietwohnungen nur noch mit behördlicher Genehmigung in Einzeleigentum umgewandelt werden. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist bundesweit eine besonders lukrative Variante im Geschäft mit der Wohnungsnot. Mit steigenden Immobilienpreisen und den damit verbundenen Gewinn¬erwartungen nimmt der Druck auf die Umwandlung seit Jahren stetig zu. Auch in Potsdam kann eine zunehmende Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu einer weiteren Verschärfung des ohnehin schon angespannten Potsdamer Wohnungs¬marktes führen. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet eine Umwandlung, dass die Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung aushöhlen.


 

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