Antrag - 21/SVV/0961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, basierend auf den Empfehlungen des Radverkehrskonzeptes einen oder mehrere Vorschläge für Fahrradzonen in Potsdam vorzulegen.  Eine Fahrradzone stellt einen Verbund aus mehreren Fahrradstraßen dar. Dem KUM ist im Dezember 2021 zu berichten. 

 

 

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Erläuterung

Begründung: 

 

Fahrradzonen wurden im Jahr 2020 in die StVO eingebracht, um den Radverkehr weiter zu attraktivieren und das Fahrrad in bestimmten geeigneten Bereichen als diejenige Mobilitätsform zu definieren, welche die Geschwindigkeit vorgibt. Radfahrerinnen und Radfahren dürfen hier nebeneinander fahren; als Höchstgeschwindigkeit gilt 30 km/h. Insbesondere in Wohngebieten mit viel Radverkehr und hohem Sicherheitsbedarf bietet sich die Einrichtung einer Fahrradzone an, sodass nicht nur einzelne Straßenzüge, sondern verbundene Bereiche mit dem Fahrrad als vorrangigem Verkehrsmittel entstehen können. Da das Fahrrad zunehmende Bedeutung für Arbeits- und Schulwege erlangt hat, ist die gewohnheitsmäßige Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs nicht mehr zeitgemäß. Zudem wird die Aufenthaltsqualität im Straßenraum – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger – durch Entschleunigung erhöht.  Das Radverkehrskonzept enthält zahlreiche Empfehlung für die „Fahrradstraße“ als Führungsform. Es ist daher naheliegend, auf dieser Basis Vorschläge für Fahrradzonen zu entwickeln. 


 

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