Beschlussvorlage - 21/SVV/0594

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Fußverkehrskonzept (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Stadtentwicklungskonzept Verkehr 2014 (s. DS-Nr.13/SVV/0741) wurde die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts beschlossen. Auch wurde von den Stadtverordneten 2017 beschlossen ein Konzept zur Sanierung von bestehenden Fußwegen zu erstellen (s. DS-Nr.17/SVV/0714). Der politische Wunsch wird mit der Beschlussvorlage erfüllt.

 

Ausgangsbasis des Fußverkehrskonzepts ist eine systematische Erfassung und Auswertung der Bestandssituation vor Ort. Notwendige Handlungsansätze sowie Maßnahmen werden mit bereits bestehenden Überlegungen und Maßnahmen im Fußverkehrskonzept zusammengeführt, in einem Plandokument gebündelt und Prioritäten herausgearbeitet. Dieses soll zukünftig als strategische Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen und dazu beitragen, die Nutzeranteile des Fußverkehrs weiter zu erhöhen.

 

Die fachliche Einbindung bei der Konzepterstellung erfolgte über den Begleitkreis zum Fußverkehrskonzept, welcher verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung sowie weitere wichtige städtische Akteure mit Bezug zum Fußverkehr beinhaltete.

 

Öffentliche Beteiligungen zum Fußverkehrskonzept wurden im frühen Prozess der Konzepterstellung im Sommer 2019 mittels eines Workshops mit Stadtteilspaziergängen sowie einer Jugendbeteiligung und kurz vor Abschluss der inhaltlichen Bearbeitung mit einer öffentlichen Auslegung des Konzeptentwurfs durchgeführt Die Ergebnisse der Beteiligungen sind in den Anhängen des Fußverkehrskonzepts aufgeführt.

 

Das Fußverkehrskonzept bietet durch seine umfassende Maßnahmenliste eine Grundlage für das Verwaltungshandeln in den nächsten Jahren.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die personellen und finanziellen Auswirkungen des Fußverkehrskonzepts werden im Kapitel 9.9.1 dargestellt. Demnach sollte ein jährliches Budget für den Fußverkehr von 5 € pro Einwohner und Jahr (180.000 EW x 5 € = 900.000€) zur Unterhaltung sowie kleinteiligen Optimierung der Infrastruktur (Kostenkategorie I - III) sowie zur Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Mit dem Haushaltsplan 2020/21 stehen diese Mittel in den Produkten 54100, 54300, 54400 zur Verfügung.

 

Im Ergebnishaushalt werden laufende Aufwendungen aus den nachfolgend benannten Deckungskreisen (DK) ggf. anteilig je Jahr finanziert werden.

 

(aus) DK 4317 Verkehrslenkungsanlagen                  100 TEUR

(aus) DK 4319 Straßenbeleuchtung                             30 TEUR

DK 4371 Barrierefreiheit (Barcelona)                          220 TEUR

DK 4381 Schulwegsicherung                                      100 TEUR

 

Im Investitionshaushalt werden jährlich über nachfolgend benannte Sammelinvestitionsmaßnahmen Mittel für Gehwege veranschlagt.

 

IVM 47000060 Umsetzung Fußverkehrskonzept         300 TEUR

IVM 47000042 Maßnahmen zur Barrierefreiheit          150 TEUR

Summe                                                                         900 TEUR

 

r die Umsetzung komplexer bzw. kostenintensiver Maßnahmen (Kostenkategorie IV - VI) bedarf es darüber hinaus weiterer maßnahmenbezogener Haushaltsmittel. Gleiches gilt für die Finanzierung zusätzlicher Personalkapazitäten. Die jährliche Bereitstellung dieser Finanzmittel, welche mit dem Fußverkehrskonzept angegeben werden, können nur in Abhängigkeit der gesetzten Prioritäten innerhalb des gesamtstädtischen Haushalts und unter Haushaltsvorbehalt erfolgen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...