Antrag - 21/SVV/0856

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zukunft regelmäßig darüber zu berichten, wie die im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers eingesammelten Abfälle entsorgt bzw. verwertet werden, und wie die Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes durch die Stadt Potsdam eingehalten werden und wo Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

 

Ein geeigneter Ort dafür ist das alle 5 Jahre zu erstellende Abfallwirtschaftskonzept. Dabei sind auch Maßnahmenvorschläge vorzulegen, wie die Stadt Potsdam die Verwertungsquoten steigern und die Qualität der Entsorgung verbessern will.

 

Solange die Stadt Potsdam die in § 14 KrWG vorgegebene Quote von 65 % für die Vorbereitung der Wiederverwendung und das Recyclings von Siedlungsabfällen nicht erreicht, gibt der Oberbürgermeister innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit des Abfallwirtschaftskonzeptes einen Zwischenbericht mit Vorschlägen, wie die Stadt Potsdam die Verwertungsquoten steigern und die Qualität der Entsorgung verbessern will.


 

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält in § 6 eine ausgeprägte Abfallhierarchie. Demnach geht bei den erfassten Abfällen Wiederverendung (Priorität 2) vor stofflichem Recycling (Priorität 3) vor sonstiger und energetischer Verwertung und Verfüllung (Priorität 4) vor Beseitigung (Priorität 5).

 

Bisher ist in der Öffentlichkeit in weiten Teilen unbekannt, welche Form der Verwertung oder Beseitigung für die einzelnen im Auftrag der Stadt Potsdam erfassten Abfälle und Wertstoffe tatsächlich realisiert wird. Somit ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, inwieweit sich die Stadt Potsdam an der gesetzlich vorgegebenen Abfallhierarchie orientiert und ob die Stadt daran arbeitet, die Art der Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie nach und nach zu verbessern. Insofern können Stadtpolitik und die Öffentlichkeit auch nicht feststellen, ob hier Nachbesserungsbedarf besteht, und wenn ja, wie der realisiert werden könnte. Zwar enthält das Abfallwirtschaftskonzept eine Darstellung über den Stand der Erfassung von Abfällen und Wertstoffen, nicht aber über die Art der Behandlung der erfassten Abfälle und Wertstoffe. Hier besteht im Interesse einer vorbildlichen Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Nachholbedarf. Dazu muss die Stadt in Zukunft in den Abfallwirtschaftskonzepten Transparenz über die Behandlung der erfassten Abfälle und Wertstoffe im Sinne der oben genannten Abfallhierarchie herstellen. Auf Grundlage dieses Berichtes sind dann Vorschläge zu entwickeln, wie der Umgang mit den Potsdamer Abfällen im Sinne der Abfallhierarchie verbessert werden kann.

Solange die Stadt die gesetzlich vorgegebenen Abfallverwertungsquoten nicht erreicht, muss zwischen den alle 5 Jahre zu aktualisierenden Abfallwirtschaftskonzepten ein Zwischenbericht über die Art der Behandlung der erfassten Abfälle und Wertstoffe inkl. Maßnahmenvorschlägen gegeben werden.


 

Loading...