Antrag - 21/SVV/1025
Grunddaten
- Betreff:
-
Hybridsitzungen in der LHP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2021
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26.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
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Vorberatung
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11.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.01.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der neuen Kommunalverfassung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für hybride SVV-, Ausschuss- Fraktions- sowie Ortsbeiratssitzungen in der LHP zu schaffen. Dabei soll in drei Phasen vorgegangen werden:
Phase 1 – Erstellung Konzept
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum ersten Quartal 2022 ein Konzept für hybride Sitzungen zu erarbeiten. In dem Konzept sollen u.a. die prozessualen Fragen und technischen Anforderungen beschrieben werden. Weiterhin soll hier ein Zeitplan zu einer möglichen Umsetzung im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Plenar- und Ausschussräume für die SVV vorgelegt werden.
Phase 2 – Pilotphase
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zwei Ausschüsse als Pilot-/Modellvorhaben mit hybriden Sitzungen beginnen können. In dieser Pilotphase sollen Konzept und Umsetzungsschritte in regelmäßiger Rückkoppelung mit den Nutzenden überprüft und ggf. angepasst werden.
Phase 3 – Technische Umsetzung
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des Konzeptes aus Phase 1 sowie der Erfahrungen und Modifikationen aus Phase 2 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Fraktionen in ihren neuen Räumen in hybrider Form entsprechend der Zeitplanung tagen können.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem neuen § 34 Absatz 1a der Brandenburger Kommunalverfassung erhalten die kommunalen Vertretungen die Möglichkeit, auch im regulären Sitzungsbetrieb – also auch ohne Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage – Hybridsitzungen durchzuführen. Somit ist die Teilnahme an der Sitzung der SVV nicht mehr nur durch persönliche Anwesenheit am Sitzungsort möglich, sondern auch durch die Teilnahme per Video unter den dort festgelegten Bedingungen.
Darüber hinaus führte die Verwaltung der LHP in der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/SVV/0584 aus, dass aktuell im Rahmen eines „Stufenkonzeptes ein digitalbasierter Informationsaustausch für Ausschüsse und weitere Gremien” und die „Ermöglichung sogenannter Hybridsitzungen”, bei der im Rahmen einer Präsenzsitzung ein Teil der Teilnehmer per Video- oder Audiokonferenz an der Sitzung teilnehmen kann, geprüft wird.
Gerade im Kontext der begrenzten zeitlichen Ressourcen von ehrenamtlichen Stadtverordneten und der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf ist es erstrebenswert, die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Auch bietet diese Öffnung der Teilnahmemöglichkeit eine verbesserte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, an diesen öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.